Leitlinien der Europäischen Kommission zur KI-Kompetenz gemäß dem EU-KI-Gesetz

Europäische Kommission gibt Leitlinien zur AI-Literacy-Anforderung gemäß dem EU-AI-Gesetz

Am 20. Februar 2025 hielt das AI-Büro der Europäischen Kommission ein Webinar ab, in dem die AI-Literacy-Verpflichtung gemäß Artikel 4 des EU-AI-Gesetzes erläutert wurde. Diese Verpflichtung trat am 2. Februar 2025 in Kraft.

Im Rahmen des Webinars hob die Kommission das kürzlich veröffentlichte Repository von AI-Literacy-Praktiken hervor. Dieses Repository sammelt die Praktiken, die einige Unternehmen des AI-Pakts angenommen haben, um ein ausreichendes Niveau an AI-Literacy in ihrer Belegschaft sicherzustellen.

Definition von AI-Literacy

Das AI-Gesetz definiert „AI-Literacy“ als „Fähigkeiten, Wissen und Verständnis, die es Anbietern, Nutzern und betroffenen Personen ermöglichen, unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Rechte und Pflichten im Kontext dieser Verordnung, eine informierte Bereitstellung von AI-Systemen vorzunehmen sowie sich über die Chancen und Risiken von AI und mögliche Schäden, die sie verursachen kann, bewusst zu sein“ (Artikel 3(56), AI-Gesetz).

Artikel 4 des AI-Gesetzes verlangt von Anbietern und Nutzern von AI-Systemen, Maßnahmen zu ergreifen, um ein „ausreichendes Niveau an AI-Literacy“ des Personals und anderer Personen, die im Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von AI-Systemen betraut sind, sicherzustellen. Diese Maßnahmen sollten Folgendes berücksichtigen:

  1. Das technische Wissen, die Erfahrung, die Ausbildung und das Training dieser Personen;
  2. Den Kontext, in dem das AI-System verwendet wird;
  3. Die Personen oder Gruppen, auf die das AI-System angewendet werden soll.

Praktiken zur Förderung der AI-Literacy

Im Webinar betonten die Referenten, dass es keinen universellen Ansatz zur Gewährleistung der AI-Literacy gibt. Drei Unternehmen teilten ihre Praktiken und wiesen darauf hin, dass sie auf eine Kombination aus allgemeiner AI-Bewusstseinsbildung und unternehmens- oder rollen-spezifischem Training angewiesen sind. Einige Teile ihrer Schulungen wurden von externen Anbietern bereitgestellt, während andere Teile spezifisch für die in ihren Unternehmen entwickelten und verwendeten AI-Systeme waren.

Ein Vertreter der Kommission ermutigte die Unternehmen, Aufzeichnungen über ihre AI-Literacy-Trainingsbemühungen zu führen, stellte jedoch klar, dass Unternehmen nicht verpflichtet sind, ihre Mitarbeiter zu formalen Zertifizierungen zu verpflichten. Auf eine Frage aus dem Publikum antwortete der Vertreter, dass selbst Unternehmen, die handelsübliche AI-Systeme für relativ einfache Aufgaben einsetzen – z.B. den Einsatz von AI-Chatbots im Kundenservice oder das Entwerfen von Marketingtexten mit GenAI – sicherstellen sollten, dass ihre Mitarbeiter angemessene Schulungen zur AI-Literacy erhalten.

Durchsetzung der AI-Literacy-Verpflichtung

Bezüglich der Durchsetzung wies der Kommissionsvertreter darauf hin, dass, obwohl die AI-Literacy-Verpflichtung am 2. Februar 2025 in Kraft trat, die Durchsetzung dieser Verpflichtung durch nationale zuständige Behörden erst im August 2025 beginnen wird. Dies liegt daran, dass die Mitgliedstaaten bis August 2025 Zeit haben, ihre nationalen zuständigen Behörden zu benennen.

Der Referent deutete an, dass eine private Durchsetzung dieser Verpflichtung theoretisch möglich sein könnte – z.B. durch die nationale Polizei oder das Gerichtssystem – jedoch der Erfolg einer solchen Klage wahrscheinlich vom Ausmaß des Schadens abhängt, der aus einem Mangel an AI-Literacy resultiert.

Die Referenten deuteten an, dass die Kommission möglicherweise in den kommenden Tagen ein Dokument mit häufig gestellten Fragen zu den Anforderungen an die AI-Literacy veröffentlichen wird.

Die kontinuierliche Überwachung der regulatorischen Entwicklungen im Bereich AI bleibt von zentraler Bedeutung, um Unternehmen in der Technologiebranche bei ihren anspruchsvollsten regulatorischen und Compliance-Herausforderungen in der EU und anderen wichtigen Märkten zu unterstützen.

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