Gerichtsurteil: KI-generierte Kunst nicht urheberrechtlich geschützt

Gerichtsurteil: KI-generierte Kunst qualifiziert sich nicht für den Urheberrechtsschutz

Ein aktuelles Gerichtsurteil hat klargestellt, dass Kunstwerke, die von künstlicher Intelligenz (KI) erstellt wurden, nicht unter den Urheberrechtsschutz fallen. Diese Entscheidung wirft wichtige Fragen über die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Verwendung von KI in der Kunst auf.

Schlüsselfaktoren des Urteils

Das Gericht stellte fest, dass Urheberrechtsschutz nur für Werke gewährt werden kann, deren Urheber eine menschliche Person ist. In einem Fall, der die KI-generierte Poesie eines Künstlers namens Stephen Thaler betraf, wurde entschieden, dass Thaler nicht als Urheber anerkannt werden kann, da die Schöpfung nicht von einem Menschen stammt.

Diese Entscheidung basiert auf der Feststellung, dass viele Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes nur Sinn ergeben, wenn ein Autor ein Mensch ist. Richterin Patricia Millett erklärte: „Die beste Auslegung des Urheberrechtsgesetzes ist, dass menschliche Urheberschaft für die Registrierung erforderlich ist.“

Die Herausforderungen für KI-generierte Werke

Die Richter betonten auch, dass Maschinen keinen Urheberrechtsschutz erhalten können, da sie „kein Leben haben“. Dies bedeutet, dass die Dauer des Urheberrechtsschutzes nicht gemessen werden kann. Auch die Möglichkeit, Urheberrechte an überlebende Angehörige zu übertragen, ist gemäß den aktuellen Statuten nicht gegeben, was die rechtlichen Grundlagen für digitale Entitäten weiter untergräbt.

Das Urteil bestätigt, dass vollständig KI-generierte Werke nicht einem menschlichen Schöpfer zugeordnet werden können und daher nicht urheberrechtlich geschützt sind. Das US-Urheberrechtsamt hat in einer Reihe von Fällen immer wieder ähnliche Entscheidungen getroffen.

Die Rolle menschlicher Intervention

Laut dem Urheberrechtsamt spielt die Variabilität der menschlichen Intervention eine entscheidende Rolle, wenn es darum geht, ob ein Werk urheberrechtlich geschützt werden kann. Generative KI, die lediglich auf Textaufforderungen reagiert, erfüllt diese Kriterien oft nicht.

Es wurde festgestellt: „In vielen Fällen werden die Ausgaben von KI ganz oder teilweise urheberrechtlich geschützt, wenn KI als Werkzeug verwendet wird und ein Mensch die ausdrucksvollen Elemente bestimmt hat. Allein die Aufforderungen hingegen werden in diesem Stadium wahrscheinlich nicht ausreichen, um diese Anforderungen zu erfüllen.“

Implikationen für die Kunstwelt

Die rechtlichen Rahmenbedingungen könnten weitreichende Implikationen für eine Vielzahl von Kunstprojekten haben. Künstler, die KI-gestützte Bilder erstellen, müssen sich der Tatsache bewusst sein, dass diese Werke von jedem wiederverwendet werden können, ohne dass sie rechtliche Ansprüche darauf haben.

Die Frage bleibt, ob das Gesetz angesichts der zunehmenden Nutzung von KI in der Kunst überarbeitet wird. Es scheint jedoch unwahrscheinlich, dass sich kurzfristig Änderungen ergeben. Möglicherweise wird der Druck von großen Unternehmen, die zunehmend auf KI angewiesen sind, jedoch eines Tages zu einem Wandel führen.

Insgesamt zeigt dieses Urteil, dass Künstler, die KI-Tools verwenden, sich über die rechtlichen Rahmenbedingungen im Klaren sein müssen, da sie keine gesetzlichen Eigentumsrechte an ihren KI-generierten Werken haben.

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