Entwurf der EU-Kommission: Definition von KI-Systemen im AI Act

Entwurf der Richtlinien der Europäischen Kommission zur Definition von KI-Systemen im Rahmen des EU-KI-Gesetzes

Die Europäische Kommission (EK) hat einen Entwurf von Richtlinien veröffentlicht, um die Definition eines Künstliche Intelligenz (KI) -Systems zu erläutern. Diese Richtlinien sollen die praktische Anwendung des rechtlichen Konzepts unterstützen, das im Rahmen des EU-KI-Gesetzes verankert ist. Ziel der EK ist es, Anbietern und anderen relevanten Personen zu helfen, festzustellen, ob ein Softwaresystem als KI-System gilt, um die effektive Anwendung der Vorschriften zu erleichtern.

Reichweite des EU-KI-Gesetzes

Das KI-Gesetz gilt nicht für alle Systeme, sondern nur für solche, die die Definition eines „Künstliche Intelligenz -Systems“ gemäß Artikel 3(1) des EU-KI-Gesetzes erfüllen. Die Definition eines KI-Systems ist daher entscheidend für das Verständnis des Anwendungsbereichs des EU-KI-Gesetzes.

Die Definition eines KI-Systems

Die Definition umfasst sieben Hauptmerkmale:

  1. Ein maschinenbasiertes System;
  2. Das entwickelt wurde, um mit unterschiedlichen Autonomiestufen zu operieren;
  3. Das möglicherweise nach der Bereitstellung Anpassungsfähigkeit zeigt;
  4. Und das, für explizite oder implizite Ziele;
  5. Aus den Eingaben, die es erhält, ableitet, wie es Ausgaben generieren kann;
  6. Wie Vorhersagen, Inhalte, Empfehlungen oder Entscheidungen;
  7. Die physische oder virtuelle Umgebungen beeinflussen können.

Dieser Ansatz zur Definition eines KI-Systems spiegelt die Komplexität und Vielfalt von KI-Systemen wider und stellt sicher, dass die Definition mit den Zielen des EU-KI-Gesetzes übereinstimmt, indem sie eine breite Palette von KI-Systemen berücksichtigt.

Wichtige Überlegungen

Die EK betont, dass es angesichts der Vielzahl von KI-Systemen nicht möglich ist, eine vollständige Liste aller potenziellen KI-Systeme in diesen Richtlinien bereitzustellen. Die Definition eines KI-Systems sollte nicht mechanisch angewendet werden; jedes System muss auf der Grundlage seiner spezifischen Merkmale bewertet werden.

Die Richtlinien sind nicht bindend und sollen sich im Laufe der Zeit weiterentwickeln und werden nach Bedarf aktualisiert, insbesondere im Hinblick auf praktische Erfahrungen, neue Fragen und Anwendungsfälle, die auftreten. Jede autoritative Auslegung des EU-KI-Gesetzes kann letztendlich nur vom Gerichtshof der Europäischen Union gegeben werden.

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