AI-Gesetz: Deutschland konsultiert über Umsetzungsgesetz
Die bestehenden Regulierungsbehörden werden in Deutschland die Verantwortung für die Überwachung der Einhaltung des EU AI-Gesetzes durch Unternehmen übernehmen. Ein erweitertes Mandat wird der Bundesnetzagentur (BNetzA) zugewiesen, gemäß den veröffentlichten legislativen Vorschlägen.
Das AI-Gesetz wurde im vergangenen Jahr in das EU-Recht aufgenommen, jedoch sind bisher nur einige Kapitel in Kraft getreten. Die Verbote bestimmter Arten und Anwendungen von KI traten im Februar in Kraft, während die Regeln für Anbieter von sogenannten „Allzweck-KI-Modellen“ im August wirksam wurden. Die Regeln, die für „hochriskante“ KI-Systeme gelten, treten erst im nächsten Jahr im August in Kraft.
Implementierung des AI-Gesetzes in Deutschland
Der Entwurf des AI-Marktanpassungs- und Innovationsförderungsgesetzes der Bundesregierung in Deutschland zielt darauf ab, das AI-Gesetz im Land umzusetzen. Während das AI-Gesetz eine EU-Verordnung ist, die in jedem EU-Mitgliedstaat direkte Gültigkeit hat, muss jedes Land bestimmte Schritte innerhalb seiner nationalen Rahmenbedingungen unternehmen, um die Gesetzgebung praktisch umzusetzen, insbesondere hinsichtlich der Überwachung und Durchsetzung der Einhaltung.
Die Pläne sehen vor, die Zuständigkeiten bestehender Behörden, einschließlich derjenigen für Produktregulierung und Finanzdienstleistungen, zu erweitern, um die Überwachung und Durchsetzung der Einhaltung des AI-Gesetzes zu umfassen. Auch die Bundes- und Landesdatenschutzbehörden werden Aufsichtsfunktionen übernehmen. Die Bundesregierung hat jedoch vorgesehen, dass die BNetzA die Marktüberwachungsaktivitäten leitet, um sicherzustellen, dass die Überwachung der Einhaltung des AI-Gesetzes in Deutschland koordiniert erfolgt und andere Behörden Zugriff auf zentralisierte Ressourcen haben, um ihre Arbeit im Rahmen des AI-Gesetzes zu unterstützen.
Innovationsförderung und Strafen
Laut den legislativen Vorschlägen wird die BNetzA auch Verantwortung für die Innovationsförderung übernehmen. Beispielsweise wird sie damit beauftragt, ein KI-Labor und einen Service Desk zu betreiben, um Unternehmen dabei zu unterstützen, KI konform mit dem AI-Gesetz einzusetzen. Das Gesetz sieht auch vor, dass in Deutschland Strafen für die Nichteinhaltung verhängt werden können.
Fristen und Herausforderungen
Die umsetzende Gesetzgebung der EU-Mitgliedstaaten hätte bis zum 2. August 2025 in Kraft treten sollen, jedoch sind zahlreiche Mitgliedstaaten im Rückstand. In Deutschland war der Gesetzgebungsprozess besonders durch die unplanmäßigen Parlamentswahlen in diesem Jahr verzögert worden. Die Bundesregierung gab an, dass sie „mit Hochdruck daran arbeitet, den Entwurf schnell dem Kabinett vorzulegen“. Der Entwurf des AI-Marktanpassungs- und Innovationsförderungsgesetzes ist bis zum 10. Oktober 2025 für öffentliche Kommentare geöffnet.
Koordination und Harmonisierung
Die Implementierung und Durchsetzung des EU-Rechts erfordert eine klare gesetzliche Regelung auf nationaler Ebene. Die zentrale Rolle der BNetzA in Deutschland wird als logisch angesehen, da sie bereits über zahlreiche Funktionen verfügt und als „Digital Services Coordinator“ unter dem EU-Digital Services Act fungiert. Dies sollte dazu beitragen, eine zentrale Anlaufstelle für geschäftliche Anfragen im digitalen Bereich bereitzustellen.
Die Bundesregierung hat sich verpflichtet, eine KI-Governance für Deutschland zu schaffen, die Innovation fördert und so schlank wie möglich ist. Es ist entscheidend, dass deutschen KI-Entwicklern und -Nutzern klare und kompetente Ansprechpartner zur Verfügung stehen.