DeepSeek: Chance oder Risiko für Europa?

DeepSeek: Ein Problem oder eine Chance für Europa?

Die Diskussion um DeepSeek wirft wichtige Fragen auf, die sowohl Herausforderungen als auch Chancen für den europäischen Markt darstellen. Besonders im Hinblick auf die zukünftigen Regelungen des AI Act, die sich mit der Feinabstimmung von KI-Modellen befassen, ist eine klare Positionierung erforderlich.

Regulatorische Rahmenbedingungen

Quellen aus dem Europäischen Parlament und dem Europäischen Rat haben gegenüber verschiedenen Institutionen klargestellt, dass beim Schreiben des AI Act die Absicht bestand, dass die Feinabstimmung eines Modells nicht sofort regulatorische Verpflichtungen auslöst. Die Regeln für GPAI-Modelle (General Purpose Artificial Intelligence) sollen idealerweise nur für das ursprüngliche Modell gelten, von dem alle verschiedenen Anwendungen in der KI-Wertschöpfungskette ausgehen.

Schritt-für-Schritt-Analyse

Schritt 1: Wenn das AI-Büro bestätigt, dass die Distillation eine Form der Feinabstimmung ist, dann müsste DeepSeek lediglich die Informationen vervollständigen, um durch die Wertschöpfungskette weiterzuleiten.

Schritt 2: Sollte R1 als neues Modell angesehen werden, müssen die EU-Regulierungsbehörden entscheiden, welchen Bestimmungen R1 entsprechen soll. Da R1 unter dem Schwellenwert des AI Act von 10^25 FLOPs liegt, könnte DeepSeek lediglich die grundlegenden Anforderungen erfüllen müssen.

Potenzielle Szenarien

Die AI-Büros müssen vorsichtig abwägen, wie die Feinabstimmung und die mögliche Einstufung von R1 als GPAI-Modell mit systemischem Risiko behandelt werden. Es gibt verschiedene Szenarien:

Szenario 1: R1 wird als Feinabstimmung betrachtet

Wenn R1 als Feinabstimmung angesehen wird, könnten europäische Unternehmen, die ähnliche Modelle reproduzieren, fast alle Bestimmungen des AI Act umgehen. Dies würde zahlreiche Startups ermöglichen, die schnell wettbewerbsfähig werden könnten, während US-Unternehmen wie OpenAI und Meta den höchsten Anforderungen genügen müssten.

Szenario 2: R1 wird als GPAI-Modell betrachtet

Wenn R1 als GPAI-Modell eingestuft wird, müsste es die höchsten Anforderungen des AI Act erfüllen. Ähnliche Modelle könnten in Europa weiterhin florieren, wären jedoch verpflichtet, den Regelungen in Bezug auf Transparenz und Urheberrecht zu folgen.

Fazit

Die Einführung von R1 bringt sowohl neue Bedenken als auch enorme Chancen für Europa im Bereich der KI mit sich. Die Entscheidung, ob und in welchem Umfang der AI Act auf R1 angewendet wird, bleibt abzuwarten. Um die Sicherheits- und Datenschutzbedenken zu mildern, wäre es ratsam, R1 als GPAI-Modell zu klassifizieren. Dies würde sicherstellen, dass ähnliche Mini-Modelle auch den Regeln des AI Act unterliegen. Die europäischen Unternehmen könnten sich somit als wettbewerbsfähiger erweisen, als es vor einem Jahr möglich schien.

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