EU-Kommission veröffentlicht Leitfaden zur KI-Kompetenz

Europäische Kommission veröffentlicht Q&A zur KI-Literacy

Am 7. Mai 2025 veröffentlichte die Europäische Kommission eine Fragen-und-Antworten-Runde, die sich mit den Verpflichtungen zur KI-Literacy im Rahmen des EU KI-Gesetzes befasst. Diese Q&A bietet weitere Informationen zu Artikel 4 des EU KI-Gesetzes und klärt die Maßnahmen, die betroffene Einrichtungen ergreifen müssen, um KI-Literacy sicherzustellen.

Wichtige Erkenntnisse

Die Europäische Kommission legt die Schritte und Ziele fest, die eine Einrichtung bei der Entwicklung und Implementierung eines Compliance-Programms zur KI-Literacy erreichen sollte, einschließlich:

  • Gewährleistung eines allgemeinen Verständnisses von KI innerhalb der Einrichtung, das folgende Themen abdeckt: Was ist KI? Wie funktioniert sie? Welche KI wird in der Einrichtung verwendet? Was sind ihre Chancen und Gefahren?
  • Berücksichtigung der Rolle der betreffenden Einrichtung (z. B. Anbieter oder Anwender der KI-Systeme).
  • Berücksichtigung des Risikos der bereitgestellten oder eingesetzten KI-Systeme, einschließlich der Fragen: Was müssen die Mitarbeiter wissen, wenn sie mit solchen KI-Systemen arbeiten? Welche Risiken müssen sie beachten und müssen sie über Maßnahmen zur Minderung informiert sein?
  • Konkretisierung des Compliance-Programms zur KI-Literacy unter Berücksichtigung der Analyse der oben genannten Punkte und: (1) der Unterschiede im technischen Wissen, in der Erfahrung, der Ausbildung und dem Training des Personals und anderer Personen; sowie (2) des Kontexts, in dem die KI-Systeme verwendet werden, und der Personen, auf die die KI-Systeme angewendet werden sollen.

Schulungsanforderungen

Bezüglich der Schulung stellt die Europäische Kommission fest, dass häufige und spezifische Schulungen Teil der Compliance-Programme zur KI-Literacy sein müssen; eine bloße Verweisung auf Anweisungen, die den KI-Systemen beiliegen, wird im Allgemeinen nicht als ausreichend angesehen. Der Inhalt der Schulungen ist nicht festgelegt, kann je nach Erfahrung des Personals variieren und muss von Fall zu Fall bewertet werden.

Schulungen sollten auch die Risiken abdecken, die aus der Verwendung gängiger generativer KI-Systeme entstehen können, wenn solche Systeme eingesetzt werden (z. B. Halluzinationen). Wenn Mitarbeiter von Dritten mit den KI-Systemen interagieren, kann die Schulung entweder direkt von der betreffenden Einrichtung bereitgestellt werden oder die Schulungsanforderungen können beispielsweise in Verträgen mit solchen Dritten festgelegt werden.

Dokumentationspflichten

Die Europäische Kommission bestätigt, dass Einrichtungen, die unter den Artikel 4 des KI-Gesetzes fallen, die zu ergreifenden Maßnahmen zur Einhaltung dokumentieren und aufzeichnen sollten. Eine externe Zertifizierung ist jedoch nicht erforderlich.

Zeitliche Vorgaben

Artikel 4 des KI-Gesetzes trat am 2. Februar 2025 in Kraft. Daher gelten die Verpflichtungen zur KI-Literacy bereits für die betroffenen Einrichtungen.

Die Q&A klärt jedoch, dass die Überwachungs- und Durchsetzungsregeln erst ab dem 3. August 2026 gelten. Die Strafen für die Nichteinhaltung der Verpflichtungen zur KI-Literacy basieren auf den nationalen Gesetzen, die bis zum 2. August 2025 von den EU-Mitgliedstaaten verabschiedet werden müssen. Eine private Durchsetzung ist bereits möglich, wenn eine Person Schaden erleidet und der Ansicht ist, dass dies auf die Nichteinhaltung der Verpflichtungen aus Artikel 4 des KI-Gesetzes durch eine betroffene Einrichtung zurückzuführen ist.

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