Erste Anforderungen des AI-Gesetzes treten in Kraft

Erste Anforderungen des AI-Gesetzes treten in Kraft

Am 2. Februar 2025 traten die ersten Anforderungen des EU AI-Gesetzes in Kraft. Dieses Gesetz verbietet die Nutzung von KI-Systemen, die als „verbotene KI-Praktiken“ eingestuft sind, und verlangt von Anbietern und Nutzern von KI-Systemen, dass sie über ausreichende KI-Kompetenz verfügen, um diese Systeme zu betreiben.

Warten auf Richtlinien

Die Richtlinien der Europäischen Kommission stehen, zur Frustration vieler, noch aus. In der Zwischenzeit müssen Unternehmen eigene Strategien und Compliance-Pläne entwickeln und implementieren.

Wissenstransfer in Kanzleien

Rechtsanwaltskanzleien engagieren sich zunehmend in Wissenstransfer-Foren. Clifford Chance bereitet sich auf den globalen AI Action Summit in Paris vor. Am 11. Februar wird Dessislava Savova, Partnerin und Leiterin der technologische Gruppe von Clifford Chance in Kontinentaleuropa, eine Diskussion darüber moderieren, wie man vertrauenswürdige KI in herausfordernden Zeiten bereitstellt. Clifford Chance ist Partner der Veranstaltung.

Voraussetzungen für KI-Kompetenz

Das AI-Gesetz, das am 1. August 2024 in Kraft trat, sieht vor, dass Anbieter und Betreiber von KI-Systemen geeignete Maßnahmen ergreifen müssen, um sicherzustellen, dass ihr Personal und alle, die mit dem Betrieb ihrer KI-Systeme betraut sind, über ausreichende Fähigkeiten, Kenntnisse und Verständnis verfügen. Zudem müssen sie sich der Risiken und Schäden, die KI verursachen kann, bewusst sein.

Verbotene KI-Praktiken

Verbotene KI-Praktiken umfassen schädliche und missbräuchliche Vorgehensweisen, die gegen die Werte der Union, den Rechtsstaat und die grundlegenden Rechte verstoßen. Dazu gehören:

  • Manipulative oder täuschende KI-Systeme
  • Ausbeutung von Verwundbarkeiten (z.B. Alter oder sozioökonomischer Status)
  • Profiling zur Vorhersage von kriminellem Verhalten
  • Erstellung oder Erweiterung von Gesichtserkennungsdatenbanken durch ungezieltes Scraping des Internets und CCTV
  • Emotionserkennung oder Kategorisierung von Personen anhand von Rasse oder politischer Ausrichtung

Hilfreiche Ressourcen

Für weitere Informationen über die verbotenen Praktiken, die am 2. Februar in Kraft traten, ist das Papier von Mayer Brown empfehlenswert.

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