AI-Chatbots und Wettbewerbsrecht: Ein Blick auf die Antitrust-Ermittlungen gegen WhatsApp
Die Zunahme von konversationalen KI-Agenten, von einfachen Chatbots bis hin zu komplexen Assistenten für autonomes Geschäft, verändert die Interaktion zwischen Unternehmen und Verbrauchern mit digitalen Dienstleistungen. Angesichts dieser technologischen Entwicklung prüfen Wettbewerbsbehörden weltweit, ob die größten Technologieplattformen möglicherweise die Kontrolle über den Zugang zu den aufkommenden KI-Märkten ausüben können.
Die Antitrust-Untersuchung der Europäischen Kommission (EK) im Dezember 2025 zu den WhatsApp-Richtlinien von Meta und die darauf folgenden regulatorischen Maßnahmen in verschiedenen Ländern verdeutlichen die Wettbewerbsrisiken im Zusammenhang mit konversationaler KI und betonen ein breiteres regulatorisches Thema: Globale Aufsichtsbehörden intensivieren die Überprüfung an der Schnittstelle zwischen aufkommenden KI-Märkten und der Marktmacht von Plattformen.
WhatsApps neue KI-Richtlinien für Geschäftsbenutzer
Im Oktober 2025 aktualisierte Meta die Geschäftsbedingungen für WhatsApp, um zu regeln, wie Unternehmen KI-basierte Chatbot-Dienste auf WhatsApp einsetzen können. Ein zentrales Merkmal dieser Richtlinie ist die Einschränkung von Drittanbieter-AI-Chatbots auf WhatsApp, die am 15. Januar 2026 für bereits aktive KI-Anbieter in Kraft trat, während für neue Anbieter die Richtlinie am 15. Oktober 2025 in Kraft trat.
Die neuen Bedingungen verbieten es Unternehmen, die WhatsApp Business API zu verwenden, wenn der Hauptdienst, den sie den Nutzern anbieten, ein AI-Chatbot oder -Assistent ist. Unternehmen können weiterhin KI-gestützte Funktionen auf WhatsApp nutzen, solange die KI unterstützend zu ihrem Hauptdienst ist. Dies führte zu Bedenken, dass rivalisierende Chatbot-Anbieter von der Plattform ausgeschlossen werden, da der einzige AI-Assistent, der auf der WhatsApp Business-Plattform verwendet werden kann, das eigene „Meta AI“-Tool ist.
Koordinierte globale Durchsetzungsmaßnahmen
Untersuchung der Europäischen Kommission
Am 4. Dezember 2025 leitete die EK eine Untersuchung ein, um zu prüfen, ob die neue WhatsApp-Richtlinie von Meta eine missbräuchliche Ausnutzung ihrer marktbeherrschenden Stellung darstellt. Die Hauptanliegen der EK umfassen:
- Ausschluss rivalisierender Dienste: Die EK befürchtet, dass Meta seine Marktmacht im Messaging-Markt ausnutzen könnte, um konkurrierende Anbieter von AI-Chat-Diensten auszuschließen.
- Selbstbevorzugung und Ökosystem-Leverage: Ein weiteres Anliegen ist, ob Meta seine eigenen Dienste begünstigt und seine Marktmacht von einem Markt (Messaging) in einen anderen (AI-Chatbots) überträgt.
- Auswirkungen auf Innovation und Verbraucher: Die EK hat Bedenken hinsichtlich der dynamischen Auswirkungen auf Innovation und das Wohlergehen der Verbraucher, da sie Wettbewerb als Antrieb für technologische Innovation ansieht.
Italienische einstweilige Verfügung
Am 24. Dezember 2025 erließ die italienische Wettbewerbsbehörde eine einstweilige Verfügung, um Meta daran zu hindern, rivalisierende AI-Chatbots von der WhatsApp Business-Plattform in Italien auszuschließen.
Brasilianische präventive Maßnahme
Am 12. Januar 2026 ordnete die brasilianische Wettbewerbsbehörde an, dass Meta seine neuen Vertragsbedingungen vorübergehend aussetzen muss, um irreparable Schäden für den Wettbewerb zu vermeiden.
Pro-Konkurrenz-Argumente von Meta
Meta hat seine neue WhatsApp-Richtlinie als notwendige, wettbewerbsfördernde Maßnahme verteidigt. Zu den Argumenten gehören:
- Schutz der technischen Integrität von WhatsApp: Meta argumentiert, dass Drittanbieter-AI-Chatbots die Systeme von WhatsApp überlasten könnten.
- Vermeidung unbeabsichtigter Nutzung: Meta sieht die Anwesenheit unabhängiger AI-Chatbots auf WhatsApp als unbeabsichtigte Missbrauch des Business API.
- Minimale Auswirkungen auf den Wettbewerb: Meta betont, dass der AI-Assistentenmarkt hochgradig wettbewerbsfähig ist und alternative Kanäle für AI-Anbieter zur Verfügung stehen.
Meta sieht sich nun mehreren Untersuchungen in verschiedenen Rechtsordnungen gegenüber, und es bleibt abzuwarten, wie die Wettbewerbsbehörden und Gerichte letztendlich über diese Themen entscheiden werden.