Vertragsgestaltung für agentische KI-Lösungen: Verschiebung des Modells von SaaS zu Dienstleistungen
In der heutigen Zeit verlagern sich agentische KI-Produkte von passiven Werkzeugen zu autonomen Akteuren. Dies führt zu einer Abkehr von traditionellen SaaS-Vertragsmodellen hin zu einem hybriden Ansatz, der BPO-ähnliche Klauseln einbezieht. Dazu gehören Klauseln zu Leistungsdefinitionen, Garantien, ergebnisorientierten SLAs, erweiterter Entschädigung sowie Governance- und Prüfungsrechten und Datenbesitz.
Einführung in agentische KI
Über Jahre hinweg hat sich der Vertrag für generative KI-Produkte weitgehend in ein vertrautes Software-as-a-Service (SaaS)-Modell gefügt. Der Anbieter stellt das Produkt auf seiner Plattform zur Verfügung, während das Kundenunternehmen für die Nutzung verantwortlich ist. Dieses Modell ist sinnvoll, wenn das KI-Produkt ein passives Werkzeug ist, das Vorschläge macht, aber nicht handelt.
Agentische KI hingegen passt nicht gut in dieses Vertragsmodell. Agentische KI bezieht sich auf Systeme, die autonom planen und mehrere Schritte ausführen, um ein Ziel zu erreichen. Statt nur Inhalte vorzuschlagen, handeln sie autonom im Namen des Unternehmens.
Verschiebung zum Dienstleistungsmodell
Mit der Verschiebung agentischer KI-Lösungen, die autonom im Namen eines Unternehmens agieren, verändert sich die Beziehung des Anbieters zum Unternehmen. Diese wandelt sich von der Lizenzierung eines Werkzeugs hin zur Bereitstellung einer Dienstleistung. Das führt zu einer Anpassung des Vertragsmodells von einem SaaS-Modell hin zu einem dienstleistungsorientierten Modell, das die Definition der Dienstleistung, die Festlegung von Governance-Rechten und -pflichten sowie die Haftungsverteilung für Dienstleistungsfehler umfasst.
Kritische Vertragsklauseln
Dieser Abschnitt identifiziert sechs wesentliche Klauseln, in denen der Standard-SaaS-Vertragsrahmen schlecht zu agentischen KI-Lösungen passt, und schlägt aktualisierte Versionen im Stil von BPO-Lösungen als ausgewogeneren Ausgangspunkt für Verhandlungen vor.
- Definitionen & Leistungsumfang
Im SaaS-Vertrag wird der „Service“ oft als gehostete Softwareplattform definiert, auf die das Unternehmen nicht-exklusives Zugriffsrecht hat. Im BPO-Ansatz würde der „Service“ als die Aufgaben und Verantwortlichkeiten definiert, die der Anbieter mit KI-Agenten auszuführen hat.
- Dienstleistungs-Garantien
Die Standardklausel in SaaS-Verträgen besagt oft, dass „DER SERVICE WIE ER IST, MIT ALLEN FEHLERN“ bereitgestellt wird. Ein BPO-Ansatz würde Leistungs-Garantien beinhalten, die sicherstellen, dass die Dienstleistungen nach Branchenstandards professionell erbracht werden.
- Service-Level-Agreements (SLAs)
In SaaS-Verträgen beziehen sich SLAs häufig nur auf technische Verfügbarkeit. Ein BPO-ähnlicher Ansatz würde SLAs operationalisieren und Ergebnisse messen, anstatt nur Verfügbarkeit zu berücksichtigen.
- Entschädigung
In SaaS-Vereinbarungen sind Entschädigungen oft eng gefasst. Ein BPO-Ansatz würde breitere Entschädigungen bieten, um Risiken abzudecken, die aus den autonomen Aktionen des Agenten resultieren.
- Governance- & Prüfungsrechte
Die Prüfungsrechte in SaaS-Verträgen sind häufig auf die Bereitstellung eines Multi-Kunden-SOC 1 oder SOC 2 Prüfberichts beschränkt. Ein BPO-Ansatz würde dem Unternehmen umfassendere Prüfungsrechte gewähren.
- Daten-, IP-Rechte & Modelltraining
SaaS-Bedingungen gewähren dem Anbieter häufig eine breite, dauerhafte Lizenz für alle durch die Plattform generierten Daten. Im BPO-Ansatz würde klar festgelegt, dass das Unternehmen alle Daten besitzt, die vom Agenten verarbeitet werden.
Fazit: Entwicklung des hybriden Vertragsmodells
Der Weg zur Beschaffung agentischer KI wird wahrscheinlich nicht darin bestehen, das SaaS-Vertragsmodell vollständig abzulehnen, sondern ein neues hybrides Vertragsmodell zu schaffen. Dieses Modell kann sowohl den skalierbaren, abonnementbasierten Rahmen des SaaS-Vertrags als auch die Leistungs- und Governance-Verpflichtungen im Stil von BPO nutzen.