Urteil zur Privatsphäre: KI-generierte Dokumente nicht durch Anwaltsgeheimnis geschützt

Urteil des Gerichts des Southern District of New York zu KI-generierten Dokumenten

Am 10. Februar 2026 entschied ein Richter des Southern District of New York, dass bestimmte KI-generierte Dokumente, die von einer Person unter Verwendung eines KI-Tools erstellt und dann im Kontext eines laufenden Verfahrens an deren Anwalt gesendet wurden, nicht durch das Anwalt-Client-Privileg oder die Arbeitserzeugnis-Doktrin geschützt sind. Dieses Urteil verdeutlicht die Entdeckungsrisiken, die entstehen können, wenn KI ohne spezifische Anleitung eines Anwalts verwendet wird.

Hintergrund des Falls

Der Fall betrifft eine laufende Strafsache, in der dem Beklagten Wertpapierbetrug, Drahtbetrug, Verschwörung zur Begehung von Wertpapier- und Drahtbetrug, falsche Aussagen gegenüber Prüfern sowie Fälschung von Aufzeichnungen vorgeworfen wird.

Im Rahmen der Beweiserhebung stellte ein von den Anwälten des Beklagten bereitgestelltes Privileg-Logbuch dreiunddreißig Dokumente vor, die als „Künstliche Intelligenz-generierte Analysen zur Übermittlung von Fakten an den Anwalt zum Zweck der Erlangung rechtlicher Beratung“ beschrieben wurden. Diese wurden mit Claude, einem KI-Tool eines Drittanbieters, erstellt.

Rechtliche Grundlagen

Das Anwalt-Client-Privileg schützt grundsätzlich Kommunikationen, die (1) zwischen einem Klienten und seinem Anwalt, (2) vertraulich sind und (3) der Erlangung oder Bereitstellung rechtlicher Beratung dienen. Die Arbeitserzeugnis-Doktrin bietet qualifizierten Schutz für Materialien, die von oder im Auftrag von Anwälten in Erwartung von Rechtsstreitigkeiten oder für den Prozess erstellt wurden. Die Anwendung dieser Prinzipien auf KI-generierte Dokumente ist jedoch ein Thema, mit dem sich Gerichte erst beginnen auseinanderzusetzen.

Argumente der Regierung

Die Regierung argumentierte, dass die KI-generierten Dokumente nicht dem Anwalt-Client-Privileg unterliegen, weil (1) sie keine Kommunikationen zwischen dem Beklagten und seinen Anwälten darstellten, (2) sie nicht zu dem Zweck erstellt wurden, rechtliche Beratung zu erhalten, und (3) sie nicht vertraulich waren, da die Anfragen des Beklagten in ein KI-System eingegeben wurden, dessen Richtlinien ausdrücklich die Vertraulichkeit ausschlossen.

Zusätzlich wurde argumentiert, dass die spätere Übermittlung dieser KI-generierten Dokumente an den Anwalt kein Schutzschild des Anwalt-Client-Privilegs schafft.

Urteil des Richters

Richter Rakoff gab während einer Vorverhandlung am 10. Februar bekannt, dass er der Regierung zustimmt und keinen Grund für eine Behauptung des Anwalt-Client-Privilegs oder des Arbeitserzeugnisses sieht. Ein schriftlicher Beschluss wird zu gegebener Zeit folgen.

Schlussfolgerungen

Obwohl die Anwendung des Anwalt-Client-Privilegs und des Arbeitserzeugnis-Schutzes für KI-generierte Dokumente neuartige Fragen aufwirft, stützt sich dieses Urteil auf traditionelle Rechtsprinzipien. Es ist wichtig zu betonen, dass Richter Rakoffs Urteil nicht bedeutet, dass die Verwendung von KI-Tools zur Erstellung rechtlicher Analysen niemals zu Dokumenten führen kann, die durch das Anwalt-Client- oder Arbeitserzeugnis-Privileg geschützt sind. Die Anwendbarkeit solcher Schutzmaßnahmen auf KI-generierte Dokumente muss fallweise und je nach Gerichtsbarkeit bewertet werden.

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