Urheberrechtsklage der französischen Kreativbranche gegen Meta unter dem EU-KI-Gesetz

Urheberrechtsklage des französischen Kreativsektors gegen Meta unter dem EU-KI-Gesetz

Am 13. März 2025 haben mehrere französische Verlegerverbände eine gemeinsame Klage gegen Meta eingereicht. Diese Klage bezieht sich auf die angeblich unbefugte Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke zur Schulung von generativer künstlicher Intelligenz, was im Widerspruch zum EU-KI-Gesetz steht.

Hintergrund der Klage

Die Nationale Verlagsunion (SNE), die Société des Gens de Lettres (SGDL) und die Nationale Union der Autoren und Komponisten (SNAC) haben die Klage beim Pariser Gericht eingereicht. In einer gemeinsamen Pressemitteilung erklärte die SNE, dass sie gegen Meta vorgeht, um die Nichteinhaltung des EU-KI-Gesetzes zu ahnden, das im August 2024 in Kraft trat.

Wichtige Aussagen und Ziele

Der Präsident der SNE, Vincent Montagne, betonte, dass die Verbände mit dieser Klage auf der Grundlage grundlegender Prinzipien handeln wollen. Er äußerte, dass die Schaffung eines KI-Marktes nicht nachteilig für den kulturellen Sektor sein sollte. Die Organisationen streben an, dass Datenverzeichnisse, die ohne Genehmigung erstellt wurden und zur Schulung von KI-Systemen verwendet werden, entfernt werden. Zudem fordern sie größere Schutzmaßnahmen für Autoren und Kreative sowie eine Entschädigung für diejenigen, deren Werke zur Schulung von generativen KI-Modellen verwendet werden.

Bestimmungen des EU-KI-Gesetzes

Das EU-KI-Gesetz schreibt vor, dass generative KI die Transparenzanforderungen und das EU-Urheberrecht einhalten muss, indem sie offenlegt, ob der Inhalt von KI generiert wurde. Darüber hinaus muss die generative KI ein Modell haben, das die Erzeugung von illegalem Inhalt verhindert, und sie muss Zusammenfassungen der urheberrechtlich geschützten Daten veröffentlichen, die für das Training verwendet wurden. Daher könnte Meta in direktem Verstoß gegen diese Anforderungen stehen.

Internationale Perspektiven

Obwohl das Vereinigte Königreich nicht unter das EU-KI-Gesetz fällt, hat der britische Staatssekretär für Wissenschaft, Innovation und Technologie im Jahr 2024 die Notwendigkeit einer Klarstellung hinsichtlich der Urheberrechtsgesetze und deren Anwendung auf KI-Trainingsmodelle hervorgehoben. Im Februar 2025 präsentierten internationale Organisationen eine Kultur- und Innovationscharta beim Gipfel für Maßnahmen zur künstlichen Intelligenz, in der gefordert wird, dass die Entwicklung von KI mit den Urheberrechtsgesetzen und anderen Rechten, die für die Kunst-, Kultur- und Kreativsektoren relevant sind, übereinstimmen sollte.

In Europa sieht sich Meta derzeit auch anderen Beschwerden in Bezug auf ihre Werbepraktiken gegenüber.

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