Standardisierung zur Einhaltung des AI-Gesetzes der Europäischen Union

Das AI-Gesetz der Europäischen Union stellt einen bedeutenden Schritt zur Regulierung von Künstlicher Intelligenz (KI) dar. Ein zentraler Aspekt des Gesetzes ist die Standardisierung, die eine wichtige Rolle bei der Bereitstellung technischer Lösungen zur Sicherstellung der Einhaltung der komplexen Anforderungen des Gesetzes spielen wird. Die folgenden Abschnitte beleuchten die verschiedenen Aspekte der Standardisierung im Kontext des AI-Gesetzes.

Harmonisierte Standards

Harmonisierte Standards sind für KI-Systeme, die als hochriskant eingestuft werden, von wesentlicher Bedeutung. Diese Standards, die im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden, ermöglichen es, dass solche Systeme als konform mit den Anforderungen des AI-Gesetzes gelten, sofern sie diesen Standards entsprechen. Diese Standards decken auch die allgemeinen Transparenzanforderungen gemäß Artikel 50 des Gesetzes ab.

Gemeinsame Spezifikationen

Die Europäische Kommission ist befugt, gemeinsame Spezifikationen für hochriskante Anforderungen und Transparenzanforderungen für geringeres Risiko zu erlassen. Allerdings haben harmonisierte Standards Vorrang, was bedeutet, dass die Kommission nur dann gemeinsame Spezifikationen erlassen kann, wenn keine entsprechenden Standards angenommen wurden oder wenn die angeforderten Standards nicht rechtzeitig geliefert wurden oder unzureichend sind.

Zertifizierungsverfahren

Bevor hochriskante KI-Systeme auf dem europäischen Markt eingeführt oder in der EU in Betrieb genommen werden, müssen sie ein Zertifizierungsverfahren durchlaufen. Ausnahmen von dieser Anforderung gelten nur unter sehr strengen Bedingungen. Die Art des Verfahrens variiert je nach Systemtyp und kann sowohl interne als auch externe Kontrollen durch eine benannte Stelle (NB) umfassen.

Zertifikatsausstellung und CE-Kennzeichnung

Nach erfolgreichem Abschluss des Zertifizierungsverfahrens stellt die benannte Stelle ein EU-Technisches Dokumentationszertifikat aus. Hochriskante KI-Systeme müssen mit der CE-Kennzeichnung versehen sein, um ihre Konformität mit dem AI-Gesetz anzuzeigen.

Benannte Stellen und Überwachungsbehörden

Die Mitgliedstaaten der EU sind verpflichtet, mindestens eine benannte Stelle zu benennen, die für die Einhaltung der Verfahren zur Bewertung und Benachrichtigung von Konformitätsbewertungsstellen verantwortlich ist. Diese Stellen müssen sicherstellen, dass die Anforderungen gemäß dem AI-Gesetz erfüllt werden.

Schlussfolgerung

Die Standardisierung ist ein entscheidender Faktor für die erfolgreiche Umsetzung des AI-Gesetzes der Europäischen Union. Mit der Entwicklung harmonisierter Standards und der Etablierung klarer Zertifizierungsverfahren wird angestrebt, eine transparente und sichere Umgebung für den Einsatz von KI-Technologien zu schaffen.

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