AI Omnibus: Schnelle Einigung erforderlich, um Versprechen der Vereinfachung einzuhalten
Heute haben die Ausschüsse für Bürgerliche Freiheiten und Binnenmarkt des Europäischen Parlaments ihr Verhandlungsmandat für den AI Omnibus angenommen, den Vorschlag der Europäischen Kommission zur Vereinfachung des AI-Gesetzes und zur Verlängerung der Fristen für die Einhaltung.
Die heutige Annahme ebnet den Weg für die finalen interinstitutionellen Verhandlungen mit dem Rat später in diesem Monat. Die Computer- und Kommunikationsindustrie fordert die EU-Gesetzgeber auf, eine schnelle Einigung zu finden, wobei die regulatorische Vereinfachung im Mittelpunkt stehen sollte.
Wichtige Fristen für die Umsetzung
Realistische Umsetzungsfristen sind entscheidend für den erfolgreichen Rollout des AI-Gesetzes. Es wird begrüßt, dass die Gesetzgeber sich darauf geeinigt haben, die Anwendung der Regeln für hochrisikoreiche KI bis Dezember 2027 und August 2028 zu verschieben, was die systematischen Verzögerungen bei der Bereitstellung der technischen Spezifikationen widerspiegelt, die für die Einhaltung erforderlich sind.
Pragmatische Ansätze zur Regelung
Die Vereinigung fordert die Gesetzgeber auf, pragmatisch zu sein, indem sie nicht nur die vorgeschlagene Karenzzeit für die Kennzeichnung von generativer KI gemäß Artikel 50(2) beibehalten, sondern diese auch auf realistische 12 Monate verlängern. Die EU-Verhandler sollten auch die Kennzeichnungsanforderungen in Artikel 50(4) ansprechen. Ohne eine Verlängerung würden diese noch unklaren Verpflichtungen – die auf einen Verhaltenskodex und Leitlinien des AI-Büros warten – Inkonsistenzen und mangelnde Klarheit schaffen.
Schlussfolgerung
Die EU hat versprochen, eine einfachere regulatorische Landschaft zu schaffen. Jetzt ist es an der Zeit, den AI Omnibus umzusetzen. Die Annahme einer pragmatischen 12-monatigen Karenzzeit für die Kennzeichnung und Kennzeichnung von generativer KI ist entscheidend, um zu zeigen, dass die EU Innovation über Bürokratie schätzt.
Angesichts der drängenden Fristen und der zunehmenden rechtlichen Unsicherheit für Unternehmen in der EU muss eine rechtzeitige und wirkungsvolle Einigung oberste Priorität der Gesetzgeber haben.