EU: Richtlinien zur Definition von KI-Systemen unter dem KI-Gesetz
Die Europäischen Kommission hat am 6. Februar 2025 Richtlinien veröffentlicht, die ein „KI-System“ definieren. Diese Definition beschreibt ein maschinengestütztes System, das mit unterschiedlichen Autonomiegraden arbeitet und die Fähigkeit besitzt, nach der Bereitstellung adaptiv zu sein. KI-Systeme sollen aus Eingaben Vorhersagen, Inhalte, Empfehlungen oder Entscheidungen ableiten können, die physische oder virtuelle Umgebungen beeinflussen.
Definition
Ein „KI-System“ wird gemäß Artikel 3(1) des KI-Gesetzes als maschinengestütztes System definiert, das mit varying levels of autonomy designed ist und nach der Bereitstellung adaptiv sein kann. Es muss außerdem in der Lage sein, aus erhaltenen Eingaben abzuleiten, wie Ausgaben generiert werden sollen, die die Umgebung beeinflussen.
Richtlinien
Die Richtlinien klären, dass die Definition aus sieben Elementen besteht:
- maschinengestütztes System;
- das mit unterschiedlichen Autonomiegraden entworfen wurde;
- das nach der Bereitstellung adaptiv sein kann;
- und das, für explizite oder implizite Ziele;
- aus den erhaltenen Eingaben ableitet, wie Ausgaben generiert werden;
- wie Vorhersagen, Inhalte, Empfehlungen oder Entscheidungen;
- oder Ausgaben, die physische oder virtuelle Umgebungen beeinflussen können.
Die Definition umfasst auch zwei Hauptphasen des KI-Lebenszyklus: die Vorbereitungsphase und die Einsatzphase.
1. Maschinenbasiert
„Maschinenbasiert“ bezieht sich auf Hardware- und Softwarekomponenten, die es einem KI-System ermöglichen, zu funktionieren. KI-Systeme müssen rechnergestützt sein und auf Maschinenoperationen basieren.
2. Autonomie
„Varying levels of autonomy“ bedeutet, dass KI-Systeme so konzipiert sind, dass sie mit einem gewissen Grad an Unabhängigkeit von menschlichem Eingreifen arbeiten können. Die Inferenzfähigkeit eines KI-Systems ist entscheidend für seine Autonomie.
3. Adaptivität
Die Adaptivität eines KI-Systems bezieht sich auf die Selbstlernfähigkeiten, die es dem System ermöglichen, sein Verhalten während des Einsatzes zu ändern. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass ein System nicht zwingend adaptiv sein muss, um als KI-System zu gelten.
4. Ziele von KI-Systemen
Die Ziele von KI-Systemen können sowohl explizit als auch implizit sein und beziehen sich auf die Aufgaben, die das System ausführen soll, sowie auf deren Ergebnisse.
5. Inferenz
Die Fähigkeit eines KI-Systems zur Inferenz wird als unverzichtbare Bedingung angesehen, die KI-Systeme von anderen Systemen unterscheidet. Techniken, die zur Inferenz verwendet werden, umfassen maschinelles Lernen, einschließlich überwachten und unüberwachten Lernens.
6. Ausgaben, die physische oder virtuelle Umgebungen beeinflussen
Die Ausgaben von KI-Systemen werden in vier Kategorien unterteilt: Vorhersagen, Inhalte, Empfehlungen und Entscheidungen. Diese Kategorien unterscheiden sich von nicht-KI-Systemen durch ihre Fähigkeit, komplexe Beziehungen und Muster in Daten zu verarbeiten.
7. Wechselwirkungen mit der Umwelt
Die Richtlinien betonen, dass KI-Systeme einen greifbaren Einfluss auf die Umgebung haben müssen, in der sie eingesetzt werden, sei es physisch oder virtuell.