Patentierbarkeit und die Auswirkungen des EU AI Act
Die Neuheit ist ein zentrales Kriterium für die Patentierbarkeit einer Erfindung. Vereinfacht gesagt darf Ihre Erfindung vor dem effektiven Einreichungsdatum des Patentantrags nicht öffentlich offenbart worden sein. In den USA gewährt 35 U.S.C. § 102 eine einjährige Grace Period für bestimmte öffentliche Offenbarungen vor der Einreichung. Viele andere Jurisdiktionen haben jedoch nicht diese Grace Period. In Europa gilt in der Regel ein Standard der absoluten Neuheit, bei dem eine öffentliche Offenbarung vor der Einreichung die Patentierbarkeit verhindern kann.
Einführung des EU AI Act
Hier kann der EU AI Act ein unerwartetes Problem für die Patentierbarkeit schaffen. Das Gesetz legt einen umfassenden Rahmen für die Regulierung von KI fest und beinhaltet eine obligatorische Registrierung für als „hochriskant“ eingestufte KI-Systeme. Ein KI-System gilt als hochriskant, wenn es Bereiche wie Sicherheitskomponenten, kritische Infrastruktur, Bildung, Grenzkontrolle und Strafverfolgung betrifft.
Registrierung und Patentierbarkeit
Bevor ein hochriskantes KI-System auf den Markt gebracht werden kann, muss der Anbieter das System bei der EU-Kommission registrieren und Informationen über das System in einer durchsuchbaren und öffentlich zugänglichen EU-Datenbank einreichen. Wenn die eingereichten Informationen technische Details enthalten, kann diese Registrierung als öffentliche Offenbarung fungieren und die Patentierbarkeit in Jurisdiktionen mit absoluter Neuheit, wie Europa und China, blockieren.
Schlussfolgerung
Zusammenfassend ist es wichtig, dass Unternehmen, die eine Registrierung gemäß dem EU AI Act planen, die IP-Planung in ihren Zeitrahmen integrieren. Es sollte in Erwägung gezogen werden, Patentanmeldungen zeitgleich oder vor der Einreichung von Informationen bei der EU-Kommission vorzubereiten, um zu verhindern, dass die eigenen Offenbarungen als Stand der Technik gegen später eingereichte Patentanmeldungen verwendet werden.