New York erlässt Gesetz zur Offenlegung von „synthetischen Darstellern“ in Werbeanzeigen, einschließlich der Nutzung von generativer KI
Am 11. Dezember 2025 unterzeichnete die Gouverneurin von New York ein Gesetz, das als erstes seiner Art in den USA „synthetische Darsteller“ definiert und Werbetreibende verpflichtet, in Anzeigen, die bestimmte digital erstellte menschliche Bilder enthalten, eine auffällige Offenlegung vorzunehmen. Dies schließt auch Bilder ein, die unter Verwendung von künstlicher Intelligenz (KI) generiert wurden.
Das Gesetz, das die New Yorker Allgemeine Geschäftsordnung (GBL) § 396-b ändert, tritt am 9. Juni 2026 in Kraft. Bei Nichteinhaltung der Offenlegungspflicht können zivilrechtliche Strafen von 1.000 Dollar bei einem ersten Verstoß und 5.000 Dollar bei weiteren Verstößen verhängt werden.
Definitionen: „KI“ und „synthetischer Darsteller“
Das Gesetz definiert „künstliche Intelligenz“ weitgehend als maschinengestützte Systeme, die Ausgaben wie Vorhersagen oder Entscheidungen generieren, unter Verwendung von Techniken wie maschinellem Lernen, großen Sprachmodellen, natürlicher Sprachverarbeitung, Computer Vision und generativer KI.
Die Offenlegungspflicht wird jedoch nicht durch die allgemeine Nutzung von KI ausgelöst, sondern durch die Einbeziehung eines „synthetischen Darstellers“. Ein „synthetischer Darsteller“ ist ein „digital erstelltes Asset“, das durch Computer erstellt, reproduziert oder modifiziert wurde, wobei generative KI oder ein Softwarealgorithmus verwendet wird, der den Eindruck erweckt, dass es sich um eine audiovisuelle und/oder visuelle Darbietung eines menschlichen Darstellers handelt, der nicht als identifizierbarer natürlicher Darsteller erkennbar ist.
Diese Definition deutet darauf hin, dass das Gesetz darauf abzielt, Anzeigen zu regulieren, die scheinbar eine echte menschliche Darbietung zeigen, in denen der „Darsteller“ jedoch vollständig synthetisch ist und nicht das Abbild eines menschlichen Prominenten oder einer anderen identifizierbaren Person darstellt.
Wesentliche Anforderungen: Auffällige Offenlegung
Gemäß GBL § 396-b(3) muss jede Person, die im Geschäft mit „Eigentum oder Dienstleistungen“ tätig ist und zu kommerziellen Zwecken eine Anzeige in irgendeinem Medium produziert oder erstellt, „auffällig offenlegen“, dass ein „synthetischer Darsteller in dieser Anzeige“ vorhanden ist, sofern die Person tatsächliches Wissen darüber hat. Der Gesetzestext definiert nicht, was „auffällig“ bedeutet, was Spielraum für die Durchsetzung und Marktpraxis lässt, um Ansätze zur Inhalt, Platzierung und Formatierung der erforderlichen Offenlegungen in verschiedenen Werbemedien zu gestalten.
Ausnahmen und Einschränkungen
Das Gesetz enthält mehrere wichtige Ausnahmen und Haftungsbeschränkungen:
- Ausnahme für expressive Werke: Werbeanzeigen oder Werbematerialien für expressive Werke (z. B. Filme, TV, Streaming-Inhalte, Dokumentarfilme und Videospiele) sind ausgenommen, wenn die Nutzung des synthetischen Darstellers in der Anzeige „mit der Nutzung im zugrunde liegenden Werk übereinstimmt“.
- Ausnahmen je nach Medienformat/Nutzung: Das Gesetz gilt nicht für Audioanzeigen oder wenn KI ausschließlich zur Übersetzung der Sprache eines menschlichen Darstellers verwendet wird.
- Schutz für Verleger/Plattformen: Das Gesetz gilt nicht für die Medienverleger, die die Anzeige verbreiten. Es wird ausdrücklich klargestellt, dass die Absicht, die durch Abschnitt 230 des Communications Decency Act gewährten Schutzrechte nicht einzuschränken oder zu erweitern, nicht beabsichtigt ist.
Praktische Überlegungen für Unternehmen
Unternehmen, die in New York werben, sollten sich jetzt vorbereiten, indem sie:
- Kampagnen, die „digitale Menschen“, Avatare oder simulierte Sprecherinhalte nutzen, inventarisieren.
- Checklisten zur kreativen Prüfung aktualisieren, um die Nutzung synthetischer Darsteller zu kennzeichnen und sicherzustellen, dass eine auffällige Offenlegung erfolgt.
- Verträge mit Agenturen, Produktionsstudios und KI-Anbietern straffen, um die frühzeitige Identifizierung synthetischer Darsteller zu verlangen, die Verantwortung für Offenlegungen zuzuweisen und den Standard des „tatsächlichen Wissens“ durch klare interne Eskalations- und Dokumentationspraktiken zu adressieren.
Angesichts des Exekutivbefehls des ehemaligen Präsidenten, der darauf abzielt, belastende KI-Vorschriften zu minimieren, könnte das Gesetz sowohl auf föderale Opposition als auch auf private Rechtsstreitigkeiten aufgrund von First-Amendment-Gründen stoßen. Die Entwicklungen werden weiterhin beobachtet.