Künstliche Intelligenz, Anonymität und Verantwortung: Änderungen durch die neuen IT-Regeln
Die am 10. Februar 2026 bekannt gegebenen Änderungen der indischen Informationstechnologie-Regeln (Intermediary Guidelines and Digital Media Ethics Code) bringen erhebliche Veränderungen für soziale Medienplattformen und andere Intermediäre, die audiovisuelle und KI-generierte Inhalte hosten.
Definition synthetischer Medien
Die Änderungen definieren erstmals, was als „synthetisch erzeugte Informationen“ (SGI) bezeichnet wird. Dazu gehören audiovisuelle Inhalte, die „künstlich oder algorithmisch erstellt, generiert, modifiziert oder verändert“ werden, sodass sie real oder authentisch erscheinen und in der Lage sind, Personen oder Ereignisse darzustellen. Dies umfasst Deepfakes, KI-generierte Videos, geklonte Stimmen und hyperrealistisches, manipuliertes Bildmaterial.
Routinebearbeitungen wie Farbkorrekturen, Geräuschreduzierung oder Übersetzungen werden jedoch nicht als synthetische Inhalte betrachtet, solange sie das ursprüngliche Material nicht „wesentlich verändern, verzerren oder falsch darstellen“.
Erweiterte Definitionen und Fristen
Die Regeln erweitern auch die Definition von „audio-, visuell oder audio-visuellen Informationen“, um jede Art von Bild, Video, Aufnahme oder Grafik einzuschließen, die durch Computerressourcen erstellt, generiert, modifiziert oder verändert wurde. Dies bringt die meisten Formen digitaler Inhalte in den Geltungsbereich.
Ein wesentlicher Aspekt der Änderungen ist die Reduzierung der Frist für die Entfernung rechtswidriger Inhalte. Anstelle der früheren Frist von 36 Stunden müssen Plattformen nun innerhalb von drei Stunden nach Erhalt von „tatsächlichem Wissen“, sei es durch einen Gerichtsbeschluss oder eine schriftliche Mitteilung von einem autorisierten Regierungsbeamten, rechtswidrige Inhalte entfernen oder den Zugang dazu deaktivieren. Diese Anforderung gilt für alle Kategorien rechtswidriger Inhalte.
Implikationen und Risiken
Die kürzere Frist könnte dazu führen, dass Plattformen verstärkt auf automatisierte Systeme zurückgreifen, um innerhalb des komprimierten Zeitrahmens zu reagieren. Die Änderungen werden auch im Kontext staatlicher Bestrebungen betrachtet, die rasche Verbreitung schädlicher Materialien im Internet zu begrenzen.
Die Regeln behalten eine separate, noch kürzere Frist von zwei Stunden für bestimmte Kategorien von Nutzerbeschwerden bei. In Fällen, die private Körperteile, sexuelle Handlungen oder Identitätsdiebstahl betreffen, müssen Intermediäre innerhalb von zwei Stunden nach Erhalt einer Beschwerde tätig werden.
Kennzeichnung und Benutzeridentifikation
Die vorherigen Entwurfsregeln hatten 10%-Sichtbarkeitsstandards für die Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten vorgeschlagen. Die endgültige Version lässt numerische Vorgaben weg und verlangt stattdessen, dass solche Inhalte „auffällig“ gekennzeichnet werden. Dies könnte jedoch zu Inkonsistenzen führen, da Plattformen „auffällig“ unterschiedlich interpretieren können.
Die Änderungen erweitern auch die Pflichten der Intermediäre über das bloße Entfernen von Inhalten hinaus. In Fällen, in denen ein Nutzer gegen die Regeln verstoßen hat, können Plattformen verpflichtet werden, die Identität dieses Nutzers offenzulegen. Dies bedeutet, dass Anonymität Personen, die KI-Tools missbrauchen oder schädliche audiovisuelle Inhalte veröffentlichen, möglicherweise nicht schützt.
Schlussfolgerung
Die Änderungen an den IT-Regeln stellen einen bedeutenden Schritt in der Regulierung digitaler Inhalte dar und werfen wichtige Fragen zur Verantwortung und Anonymität im digitalen Raum auf. Die Balance zwischen der Bekämpfung schädlicher Inhalte und dem Schutz der Nutzerrechte bleibt eine herausfordernde Aufgabe für Plattformen und Regulierungsbehörden.