Künstliche Intelligenz und wettbewerbswidrige Vereinbarungen im EU-Recht
Die zunehmende Verbreitung von Künstlicher Intelligenz (KI) und deren weitreichende Verfügbarkeit werfen Fragen hinsichtlich ihrer potenziellen Nutzung zur Verletzung des EU-Wettbewerbsrechts auf. Diese Problematik ist komplex und wird durch zwei Merkmale von KI-Systemen bestimmt: (1) Sie operieren mit unterschiedlichen Autonomiestufen und (2) sie leiten aus den erhaltenen Eingaben ab, wie sie Ausgaben wie Vorhersagen, Empfehlungen oder Entscheidungen generieren können, die physische oder virtuelle Umgebungen beeinflussen.
Dieser Artikel untersucht die Rolle von KI in wettbewerbswidrigen horizontalen und vertikalen Vereinbarungen gemäß Artikel 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union sowie wie KI den Regulierungsbehörden bei der Durchsetzung von Wettbewerbsrechtsvorschriften helfen könnte.
Horizontale Vereinbarungen
KI kann in Kartellen oder Hub-and-Spoke-Vereinbarungen eingesetzt werden. Während die autonome Preiskoordination nicht gegen das EU-Wettbewerbsrecht verstößt, wirft sie interessante Fragen für die Zukunft auf. Horizontale Vereinbarungen im KI-Markt wären ähnlich wie in anderen Märkten. Aufgrund der hohen Bedeutung und der wachsenden Nachfrage nach KI sowie der Knappheit an Talenten und KI-Kompetenzen könnten no-poach agreements, die den Wettbewerb auf dem Arbeitsmarkt einschränken, besonders bemerkenswert sein.
- Kartelle: Offene Absprachen sind der klarste Verstoß gegen die EU-Wettbewerbsregeln, da Wettbewerber direkt kommunizieren, um wettbewerbswidrige Praktiken wie Preisabsprachen oder Marktaufteilungen zu vereinbaren. KI kann genutzt werden, um stabile Kartelle zu bilden und die Einhaltung der Vereinbarungen zu überwachen.
- Hub-and-Spoke: Antiwettbewerbliche Informationen können indirekt ausgetauscht werden, typischerweise wenn Wettbewerber wissen, dass der Preis von einer Drittanbieter-KI-Plattform festgelegt wird und sich nicht von dieser Praxis distanzieren.
- Autonome Preiskoordination: Wettbewerber können unabhängig unterschiedliche KI-Preistools verwenden, wodurch sie lernen und ihre Preisstrategien anpassen.
Vertikale Vereinbarungen
Die meisten vertikalen Vereinbarungen, die Wettbewerber auf verschiedenen Ebenen der Lieferkette betreffen, verstoßen nicht gegen das EU-Wettbewerbsrecht. Es gibt jedoch bestimmte vertikale Vereinbarungen, die wettbewerbliche Bedenken aufwerfen könnten.
- Input-Blockade: Es besteht die Möglichkeit wettbewerbswidriger vertikaler Vereinbarungen, die zu einer Blockade kritischer Inputs für nachgelagerte Akteure führen.
- Hardcore-Einschränkungen: Hardcore-Einschränkungen in vertikalen Vereinbarungen sind fast immer illegal.
- Preisbindung: Verkäufer dürfen keinen festen oder minimalen Verkaufspreis für Käufer festlegen. Die zunehmende Nutzung KI-gestützter Preismonitoringsysteme verstärkt die Markttransparenz.
Durchsetzung
Wettbewerbsbehörden ziehen in Betracht, KI zur Verbesserung des Fallmanagements und zur Unterstützung bei Ermittlungen einzusetzen, indem sie Daten analysieren und die e-Discovery-Fähigkeiten erweitern. Dies könnte dazu beitragen, die Dauer der Ermittlungen zu verkürzen und damit die Kosten und Unsicherheiten für Unternehmen zu begrenzen, die untersucht werden.
Die Implementierung von KI für solche Zwecke erfordert jedoch Zeit, da sie sorgfältig entworfen und getestet werden muss, um die notwendigen rechtlichen Schutzmaßnahmen zu gewährleisten.