KI und Erfindertum: Klärung der USPTO-Richtlinien

Das menschliche Element: USPTO präzisiert die Erfinderschaft bei KI-unterstützten Erfindungen

Diskussionen und Spekulationen über die Auswirkungen von künstlicher Intelligenz (KI) auf die menschliche Arbeit und technologische Innovation sind alltäglich geworden. Mit der zunehmenden Raffinesse von KI als Werkzeug im Bereich technologischer Innovationen werden die Fragen zu ihrer Rolle im Erfindungsprozess immer drängender.

Erste Richtlinien

Das US-Patent- und Markenamt (USPTO) gab am 13. Februar 2024 erste Leitlinien heraus, um diese Frage zu adressieren. Diese ersten Richtlinien stützten sich auf die Pannu-Faktoren, ein rechtliches Präzedenz, das zur Bestimmung verwendet wird, ob mehrere natürliche Personen als gemeinsame Erfinder qualifiziert sind. In Bezug auf die Anwendbarkeit der Pannu-Faktoren auf KI-unterstützte Erfindungen erklärte das USPTO, dass eine Person, die ein KI-System zur Schaffung einer Erfindung nutzt, ebenfalls einen wesentlichen Beitrag zur Erfindung leisten muss, um als ordnungsgemäßer Erfinder anerkannt zu werden.

Überarbeitung der Richtlinien

Die Abhängigkeit von den Pannu-Faktoren wurde als fehl am Platz erachtet, da sich Pannu auf die erfinderischen Beiträge mehrerer natürlicher Personen konzentrierte und nicht auf deren Nutzung von nicht-menschlichen Werkzeugen zur Unterstützung der Innovation. In Anbetracht der unpassenden Natur der Pannu-Faktoren gab das USPTO am 28. November 2025 eine überarbeitete Richtlinie heraus, die die vorherige Leitlinie zurückzog. Diese 2025-Richtlinie stellt die Anwendung des Pannu-Rahmens als unangemessen dar und betont, dass die menschliche Beitragsleistung im Zentrum der Erfinderschaft im Patentrecht bleibt.

Ein grundlegendes Prinzip: Nur natürliche Personen können Erfinder sein

Die 2025-Richtlinie bekräftigt das grundlegende Prinzip des US-Patentrechts: Erfindung ist ein menschliches Unterfangen, und die Erfinderschaft ist auf natürliche Personen beschränkt. Dies wurde in einem Gerichtsurteil bekräftigt, in dem festgestellt wurde, dass das Patentrecht verlangt, dass Erfinder natürliche Personen sein müssen. Das bedeutet jedoch nicht, dass eine Erfindung nicht patentierbar ist, nur weil KI an ihrer Schaffung beteiligt war. Die entscheidende Frage bleibt, ob eine oder mehrere natürliche Personen einen wesentlichen Beitrag zur Konzeption der Erfindung geleistet haben.

Die Rolle der KI

Die 2025-Richtlinie ist klar und präzise. Nach den entsprechenden US-Gesetzen kann weder ein Laborgerät noch ein KI-System, einschließlich generativer KI, als Erfinder in einem Patentantrag genannt werden. Daher sollten alle Anträge oder Ansprüche, die KI-Systeme oder andere rechnergestützte Modelle aufführen, abgelehnt werden.

Internationale Anmeldungen und Prioritätsansprüche

Die USPTO behandelt auch die Komplexität internationaler Patentanmeldungen in ihren 2025-Richtlinien. Um den Vorteil einer zuvor eingereichten Anmeldung aus einem anderen Land zu beanspruchen, muss die US-Anmeldung mindestens eine natürliche Person als Erfinder benennen, die auch in der ausländischen Anmeldung genannt ist. Folglich wird die USPTO keinen Prioritätsanspruch von einer ausländischen Anmeldung akzeptieren, die ein KI-System als alleinigen Erfinder nennt.

Implikationen für Erfinder und Praktiker

Die 2025-Richtlinie des USPTO bestätigt, dass die Nutzung von KI die grundlegenden Anforderungen an die Erfinderschaft nicht ändert. Antragsteller und deren rechtliche Berater müssen weiterhin sorgfältig prüfen, wer die richtigen Erfinder einer beanspruchten Erfindung sind. Dies umfasst die Pflicht zur angemessenen Untersuchung der Beiträge jeder beteiligten natürlichen Person im Erfindungsprozess. Für diejenigen, die KI nutzen, ist eine sorgfältige Dokumentation der menschlichen Beiträge wichtiger denn je.

Fazit

Obwohl KI kein Erfinder sein kann, wird ihre Rolle als leistungsfähiges Werkzeug im Erfindungsprozess nun offiziell anerkannt, mit klaren Rahmenbedingungen, um sicherzustellen, dass menschliche Kreativität die anerkannte Quelle patentierbarer Erfindungen bleibt.

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