GSA verschiebt Einführung der AI-Beschaffungsbedingungen und verlängert Kommentierungsfrist bis zum 3. April
Die U.S. General Services Administration (GSA) hat die Einführung vorgeschlagener Bedingungen und Konditionen, die den Beschaffungs- und Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) regeln sollen, verzögert, um der Industrie mehr Zeit für Kommentare zu geben. Die vorgeschlagene Klausel enthält mehrere bedeutende Bestimmungen, die für Anbieter von KI-Systemen von Interesse sein könnten.
Wichtige Bestimmungen der vorgeschlagenen Klausel
Zu den wesentlichen Punkten gehören:
- Eigentumsrechte an geistigem Eigentum: Die Regierung erhält das Eigentum an Daten im Zusammenhang mit der KI, einschließlich Verbesserungen an KI-Systemen.
- Strenge Anforderungen an „amerikanische KI-Systeme“: Es ist untersagt, KI-Komponenten zu verwenden, die von nicht-US-amerikanischen Unternehmen hergestellt, entwickelt oder kontrolliert werden.
- Umfangreiche Einschränkungen bezüglich der Verwendung, Handhabung und Verarbeitung von Regierungsdaten: Dies beinhaltet Richtlinien zur Datenlokalisierung und zur logischen Trennung von Regierungsdaten.
- Datenportabilitäts- und Interoperabilitätsanforderungen: Es müssen offene und standardisierte Datenformate verwendet werden, um „Vendor Lock-in“ zu verhindern.
- Berichtspflichten bei Vorfällen: Anbieter müssen Cybersecurity-Vorfälle innerhalb von 72 Stunden melden.
- Unvoreingenommene KI-Systeme: Die Klausel verlangt die Nutzung von „unvoreingenommenen KI-Prinzipien“.
Was nicht enthalten ist
Besonders auffällig ist, dass in der vorgeschlagenen KI-Klausel keine Bezugnahme auf die Standardgeschäftsbedingungen der Anbieter enthalten ist. Dies könnte Auswirkungen auf die Verträge haben, die über die GSA-Programme abgeschlossen werden.
Auswirkungen auf die Industrie
Die vorgeschlagene KI-Klausel wird im Einklang mit den Vorgaben des OMB-Memos zur effizienten Beschaffung von KI in der Regierung ausgegeben. Die Regelung erfordert, dass alle KI-Systeme, die über das GSA-Programm beschafft werden, diese neuen Bedingungen einhalten. Anbieter sollten sich der Compliance-Anforderungen bewusst sein und die vorgeschlagene Klausel sorgfältig prüfen.
Fazit
Die GSA plant, die neue KI-Klausel in einem zukünftigen Refresh des GSA-Programms umzusetzen. Anbieter, die KI-Systeme oder Dienstleistungen anbieten möchten, sollten sich aktiv an der Kommentierungsfrist bis zum 3. April beteiligen.