Die Verwendung von Gesichtserkennung in Ungarn: Ein Verstoß gegen den EU-AI-Act
Die jüngste Änderung des ungarischen Kinderschutzgesetzes, die von der Regierung Viktor Orbáns vorgeschlagen wurde, sieht den Einsatz von Gesichtserkennungssystemen gegen Teilnehmer von Pride-Veranstaltungen vor. Diese Maßnahme stellt einen wahrscheinlichen Verstoß gegen die europäischen Datenschutz- und AI-Gesetze dar.
Gesichtserkennung und der EU-AI-Act
In der Regel ist die Verwendung von Gesichtserkennung zur Echtzeit-Identifizierung zur Überwachung öffentlicher Bereiche und zur Identifizierung von Personen von Interesse gemäß dem EU-AI-Act verboten. Die Polizei darf diese Technologie jedoch unter bestimmten Ausnahmen, wie z. B. bei Bedrohungen der nationalen Sicherheit oder Terrorismus, einsetzen.
Der Gesetzesentwurf und seine Konsequenzen
Ein im ungarischen Parlament eingereichter Gesetzesentwurf sieht vor, Pride-Veranstaltungen zu verbieten. Orbáns Partei argumentiert, dass solche Versammlungen gegen die Bestimmungen des Kinderschutzgesetzes verstoßen würden. Der Vorschlag würde der Polizei auch erlauben, Gesichtserkennungssoftware zur Identifizierung von Teilnehmern zu verwenden.
Dr. Laura Caroli, die an den EU-AI-Regeln für das Europäische Parlament mitgearbeitet hat, erklärte, dass die Verwendung von Gesichtserkennung für solche Veranstaltungen nun aktiv durch den EU-AI-Act verboten ist. Das Verbot, das in Artikel 5 des AI-Acts verankert ist, soll Mitgliedstaaten daran hindern, die Nutzung von Live-Gesichtserkennung zu missbrauchen.
Reaktionen und Warnungen
Selbst wenn Ungarn nationale Sicherheitsgründe anführen oder eine Pride-Parade als terroristische Bedrohung interpretieren würde, wäre dies dennoch ein Verstoß gegen den EU-AI-Act, so Dr. Caroli. Die Regeln zu verbotenen AI-Praktiken traten am 2. Februar in Kraft.
Das Verbot von Pride-Paraden hat in Budapest und darüber hinaus Alarmglocken läuten lassen. Der Abgeordnete der Europäischen Parlament (MEP) Daniel Freund, ein lautstarker Kritiker von Orbáns Regierung, verurteilte die Entscheidung scharf. Er stellte fest, dass die Abschaffung des Versammlungsrechts und die Durchsetzung dieser Maßnahme mit Gesichtserkennungssoftware „wie etwas aus Russland oder China“ klingt und in einem EU-Mitgliedstaat geschieht.
Freund fügte hinzu, dass „Viktor Orbán nicht einmal mehr vorgibt, demokratische Werte hochzuhalten. Die EU muss auf diese rasche Autokratisierung reagieren und aufhören, EU-Mittel an das Orbán-Regime zu übertragen.“
Die NGO Ungarisches Helsinki-Komitee erklärte, dass diese Änderung „die Rechte auf Datenschutz der Teilnehmer an Pride-Veranstaltungen verletzen würde, ebenso wie die derjenigen, deren Gesichtsbilder von der Polizei während der Aktion erfasst und daraufhin identifiziert werden.“
Es obliegt jedoch den ungarischen Datenschutzbehörden, die Liste der Verbote des AI-Acts durchzusetzen. Andere Mitgliedstaaten können Maßnahmen ablehnen, wenn sie Einwände erheben, spezifizierte Dr. Caroli.
Die Durchsetzung des AI-Acts durch ungarische und andere Mitgliedstaaten erfordert Zeit, und in der Zwischenzeit können solche Missbräuche leider weiterhin auftreten, fügte sie hinzu.