EU-Rat vereinfacht Regeln für den KI-Act und verschiebt Anforderungen für Hochrisikosysteme

EU-Rat einigt sich auf Position zur Vereinfachung der AI-Gesetzgebung und Verzögerung der Anforderungen an Hochrisikosysteme

Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben sich auf eine Verhandlungsposition geeinigt, die darauf abzielt, die Umsetzung des bahnbrechenden Gesetzes über Künstliche Intelligenz (AI) der EU zu vereinfachen. Dies ist Teil eines umfassenderen Bestrebens, regulatorische Belastungen zu reduzieren und die Wettbewerbsfähigkeit innerhalb der EU zu verbessern.

Vereinfachung der Umsetzung

Die Einigung, die vom Rat der Europäischen Union erreicht wurde, ist Teil des „Omnibus VII“-Gesetzespakets der EU, das darauf abzielt, die digitale Gesetzgebung zu straffen und die Einhaltung der AI-Regeln praktischer für Unternehmen zu gestalten, während gleichzeitig wichtige Schutzmaßnahmen aufrechterhalten werden.

Beamte geben an, dass der Vorschlag darauf abzielt, größere rechtliche Sicherheit zu bieten und eine konsistentere Durchsetzung der AI-Regeln in den Mitgliedstaaten zu gewährleisten. Änderungen sollen Innovationen unterstützen und es Unternehmen ermöglichen, sich effektiver an den regulatorischen Rahmen anzupassen.

Verzögerung der Anforderungen an Hochrisikosysteme

Im Rahmen des überarbeiteten Plans würde der Zeitrahmen für die Anwendung bestimmter Regeln auf Hochrisiko-AI-Systeme verlängert. Der Rat schlägt vor, dass Anforderungen für eigenständige Hochrisikosysteme ab dem 2. Dezember 2027 in Kraft treten, während die Regeln für Hochrisikosysteme, die in Produkten eingebettet sind, ab dem 2. August 2028 gelten sollen. Die Verzögerung soll sicherstellen, dass technische Standards und Compliance-Tools vor Beginn der Durchsetzung verfügbar sind.

Stärkung des Schutzes gegen schädliche AI-Nutzungen

Zusätzlich wurden neue Bestimmungen eingeführt, um den Schutz gegen schädliche Anwendungen von AI zu stärken. Dazu gehört ein ausdrückliches Verbot von AI-Systemen, die zur Erstellung von nicht einvernehmlichen sexuellen oder intimen Bildern sowie von Material über sexuellen Missbrauch von Kindern eingesetzt werden.

Weitere Änderungen sehen vor, dass AI-Anbieter ihre Systeme in die EU-Datenbank für Hochrisikanwendungen registrieren müssen, selbst wenn sie der Meinung sind, dass ihre Systeme von Ausnahmen profitieren. Der Vorschlag hält auch strenge Bedingungen für die Verarbeitung sensibler personenbezogener Daten aufrecht, um Vorurteile in AI-Systemen zu erkennen und zu korrigieren.

Nationaler AI-Regulatory Sandboxes

Andere Änderungen würden die Einführung nationaler AI-regulatorischer Sandboxes bis Dezember 2027 verzögern und die Aufsichtsfunktion des EU-AI-Büros klären, während bestimmte Verantwortlichkeiten für nationale Behörden in Bereichen wie Strafverfolgung und Finanzregulierung beibehalten werden.

Ausblick auf Verhandlungen

Die Verhandlungen zwischen dem Rat und dem Europäischen Parlament werden voraussichtlich bald beginnen.

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