EU-Technologiekommissarin verteidigt die Streichung der KI-Haftungsregeln
Am 14. April 2025 verteidigte Henna Virkkunen, die für Technologie zuständige EU-Kommissarin, die Entscheidung der Europäischen Kommission, die KI-Haftungsrichtlinie zu streichen. Diese Richtlinie sollte den Verbrauchern einen harmonisierten Rechtsweg bieten, wenn sie durch Produkte oder Dienstleistungen der Künstlichen Intelligenz (KI) geschädigt werden.
Unterschiedliche Implementierungen der Richtlinie
„Mit einer Richtlinie setzen die Mitgliedstaaten die Regeln auf unterschiedliche Weise um“, erklärte Virkkunen vor den Mitgliedern des Rechtsausschusses des Europäischen Parlaments (JURI). Sie fügte hinzu: „Ich befürworte mehr Vorschriften, um sicherzustellen, dass wir einen einheitlichen Markt haben.“ Dies bezieht sich auf das rechtliche Instrument, das in allen Mitgliedstaaten gleichermaßen bindend ist.
Rückzug der KI-Haftungsrichtlinie
Die Kommission hatte im Februar 2025 angekündigt, dass es „keine absehbare Einigung“ über den Vorschlag geben werde. Die bereits 2022 vorgeschlagene Regelung hat seitdem keine signifikanten Fortschritte gemacht. Virkkunen betonte die Notwendigkeit, das KI-Gesetz vollständig umzusetzen, bevor neue Regeln vorgeschlagen werden. „In den letzten Jahren hat die Europäische Kommission viele digitale Regeln vorgeschlagen, und wir müssen sie vereinfachen, bevor wir etwas Neues präsentieren“, sagte sie.
Meinungen der Gesetzgeber
Die Abgeordneten des JURI-Ausschusses sind geteilter Meinung über die Notwendigkeit der Regeln. Der Berichterstatter Axel Voss (Deutschland/EPP) möchte weiterhin an dem Dossier arbeiten. Im Gegensatz dazu erklärte Kosma Złotowski (Polen/ECR) in seiner im Januar veröffentlichten Stellungnahme, dass die Verabschiedung einer KI-Haftungsrichtlinie zu diesem Zeitpunkt verfrüht und unnötig sei.
Voss wies in der Sitzung darauf hin, dass Haftungsregeln notwendig seien, um einen echten digitalen Binnenmarkt zu schaffen. Sergey Lagodinsky (Deutschland/Grüne) äußerte sich verwundert über die Gründe für den Rückzug und betonte, dass die Mitgesetzgeber konsultiert werden müssten. Im Gegensatz dazu sprachen sich Diego Solier (Spanien/ECR) und Svenja Hahn (Deutschland/ Renew) für die Entscheidung der Kommission aus, da die bestehenden Produkthaftungsgesetze bereits ausreichend seien.
Forderung nach neuen KI-Haftungsregeln
In einem kürzlich an Virkkunen gesendeten Brief forderten zivilgesellschaftliche Organisationen und Verbrauchergruppen die Kommission auf, an neuen Haftungsregeln für KI zu arbeiten, um bestehende „rechtliche Lücken“ zu schließen. Bis August hat die Kommission Zeit, eine endgültige Entscheidung in dieser Angelegenheit zu treffen.