EU führt KI-Compliance-Regeln für Hochrisiko- und Grundlagenmodelle ein

EU setzt KI-Compliance-Regeln für Hochrisiko- und Grundmodelle fest

Am 22. Juli 2025 gab die Europäische Kommission neue Richtlinien heraus, um Unternehmen bei der Einhaltung des EU-KI-Gesetzes zu unterstützen. Diese Vorschriften treten am 2. August in Kraft und gelten für KI-Modelle mit systemischen Risiken sowie für allgemeine Modelle.

Ziele der Richtlinien

Die Richtlinien richten sich an Unternehmen, die leistungsstarke KI-Systeme entwickeln, die die öffentliche Gesundheit, Sicherheit, grundlegende Rechte oder die Gesellschaft beeinflussen könnten. Zu diesen Unternehmen gehören unter anderem Google, OpenAI, Meta, Anthropic und Mistral.

Verpflichtungen der Unternehmen

Gemäß dem KI-Gesetz müssen Unternehmen ihre Modelle bewerten, auf potenzielle Bedrohungen testen, schwerwiegende Vorfälle melden und Cybersicherheitsmaßnahmen gewährleisten.

Darüber hinaus müssen allgemeine oder Grundmodelle auch Transparenzregeln einhalten. Dazu gehören die Erstellung technischer Dokumente, die Annahme von Urheberrechtspraktiken und die Zusammenfassung von Trainingsdatenquellen.

Fristen und Konsequenzen

Das KI-Gesetz trat im letzten Jahr in Kraft. Unternehmen haben bis zum 2. August 2025 Zeit, um die vollständigen Anforderungen zu erfüllen. Verstöße können mit Geldstrafen von bis zu 35 Millionen Euro oder 7% des globalen Umsatzes geahndet werden, je nach Art des Verstoßes.

Unterstützung durch die EU

In einer Erklärung betonte die EU-Technikchefin Henna Virkkunen, dass die Richtlinien die reibungslose Durchsetzung der Regeln unterstützen sollen.

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