EU’s Entwurf des KI-Verhaltenskodex und seine Auswirkungen auf das Urheberrecht
Die jüngsten Entwicklungen in der Europäischen Union (EU) bezüglich des Verhaltenskodex für allgemeine KI haben Besorgnis unter europäischen Autoren, Künstlern und anderen Rechteinhabern ausgelöst. Eine Gruppe dieser Kreativen hat eine gemeinsame Erklärung veröffentlicht, in der der dritte Entwurf des Kodex als „vollständig inakzeptabel“ bezeichnet wird.
Hintergrund des Verhaltenskodex
Der Verhaltenskodex wird im Rahmen des EU-KI-Gesetzes entwickelt, das darauf abzielt, einen regulatorischen Rahmen für KI-Systeme innerhalb der EU zu schaffen. Die vorgeschlagenen Regeln konzentrieren sich auf Transparenz und urheberrechtliche Aspekte, insbesondere bei KI-Modellen, die als „systemische Risiken“ eingestuft werden.
Kritik an der dritten Entwurfsfassung
Die Koalition der Kreativen, zu der auch die IFPI gehört, kritisiert, dass der dritte Entwurf die Ziele des KI-Gesetzes untergräbt und gegen das EU-Recht verstößt. Insbesondere wird bemängelt, dass der Entwurf die Verantwortlichkeiten der Anbieter von GPAI-Modellen, wie OpenAI und Google, zur Einhaltung des Urheberrechts verwässert.
Im vorherigen Entwurf war es erforderlich, dass die Anbieter ihre Urheberrechtspolitik bezüglich der Einhaltung des EU-Urheberrechts veröffentlichen. Der dritte Entwurf sieht jedoch lediglich vor, dass die Anbieter „ermutigt“ werden, dies zu tun, ohne eine tatsächliche Pflicht dazu.
Verantwortung und Due Diligence
Die Koalition stellt fest, dass der Entwurf nicht die erforderlichen Standards erfüllt, um die Verantwortung der GPAI-Anbieter für die sorgfältige Prüfung der Datenquellen, die sie zum Trainieren ihrer Modelle verwenden, sicherzustellen. Dies könnte zu Urheberrechtsverletzungen führen.
Auswirkungen auf Rechteinhaber
Die Koalition von EU-Kreativen und Rechteinhabern betont, dass der Entwurf das Recht der Autoren, Künstler und anderer Rechteinhaber, zu entscheiden, wie sie ihre Rechte wahren, bedeutungslos macht. Der Entwurf bietet keine sinnvolle Anleitung, wie GPAI-Anbieter die Rechte der Urheber respektieren sollen.
Ein geforderter Punkt im Kodex ist die Bereitstellung eines Kontaktpunkts für Rechteinhaber und die Möglichkeit, Beschwerden über die Nichteinhaltung einzureichen. Der dritte Entwurf fügt jedoch hinzu, dass Unternehmen „beschließen können, nicht auf die Beschwerde zu reagieren“, was die Effektivität dieser Maßnahme in Frage stellt.
Schlussfolgerung und Ausblick
Die Koalition fordert weiterhin einen ausreichend detaillierten Überblick über die Inhalte, die für das Training verwendet werden, um den Rechteinhabern zu ermöglichen, ihre Rechte effektiv auszuüben und durchzusetzen. Der vierte und letzte Entwurf des Verhaltenskodex wird voraussichtlich im Mai veröffentlicht, und es bleibt abzuwarten, ob er die Bedenken der Kreativen ausreichend adressiert.