Entwurf der EU-Leitlinien zur Definition von KI-Systemen

Entwurf der Richtlinien zur Definition von KI-Systemen unter dem EU-KI-Gesetz

Die Europäische Kommission hat kürzlich Richtlinien zur Definition von KI-Systemen veröffentlicht. Diese Richtlinien erläutern die praktische Anwendung der Definition in Artikel 3(1) des KI-Gesetzes.

Was ist ein KI-System?

Gemäß der Definition ist ein KI-System ein maschinenbasiertes System, das darauf ausgelegt ist, mit unterschiedlichen Autonomiegraden zu arbeiten. Es kann nach der Bereitstellung adaptiv sein und hat das Ziel, aus den erhaltenen Eingaben Ausgaben zu generieren, die Vorhersagen, Inhalte, Empfehlungen oder Entscheidungen umfassen können. Diese Ausgaben können sowohl physische als auch virtuelle Umgebungen beeinflussen.

Ziel der Richtlinien

Die Richtlinien sollen Organisationen helfen zu entscheiden, ob ein Software-System als KI-System betrachtet werden kann. Dies erleichtert die effektive Anwendung der festgelegten Regeln. Die Richtlinien sind jedoch nicht bindend und sollen sich im Laufe der Zeit weiterentwickeln. Sie werden aktualisiert, um neuen praktischen Erfahrungen, Fragen und Anwendungsfällen Rechnung zu tragen.

Kategorisierung von KI-Systemen

Das KI-Gesetz zielt darauf ab, Innovation zu fördern, während gleichzeitig hohe Standards in den Bereichen Gesundheit, Sicherheit und Schutz grundlegender Rechte gewährleistet werden. KI-Systeme werden in verschiedene Risiko-Kategorien eingeteilt, darunter:

  • Verbotene KI
  • Hochrisiko-KI
  • Transparenzpflichten

Seit dem 2. Februar gelten die ersten Regeln des KI-Gesetzes, die die Definition von KI-Systemen, KI-Kompetenz und verbotene KI-Anwendungsfälle, die in der EU inakzeptable Risiken darstellen, umfassen.

Ausblick

Obwohl die Richtlinien derzeit als Entwurf vorliegen, hat die Kommission noch nicht bekannt gegeben, wann sie möglicherweise endgültig werden.

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