Empfehlungen des House of Lords zu KI und Urheberrecht: Ein neuer Weg für die Kreativindustrie

AI und Urheberrecht: Empfehlungen des House of Lords vor der bevorstehenden Regierungsberatung

Am 6. März veröffentlichte das House of Lords Communications and Digital Committee seinen Bericht über AI, Urheberrecht und die kreativen Industrien. Dieser Bericht, der von einem einflussreichen parlamentarischen Ausschuss stammt, soll in die laufenden Arbeiten der Regierung zu Urheberrecht und AI einfließen und die in der letztjährigen Regierungsberatung geäußerten Themen untersuchen.

Empfehlungen des Ausschusses

  • 1. Ausschluss eines kommerziellen TDM-Exceptionsmodells.
    • a. Der Ausschuss war der Ansicht, dass das aktuelle britische Urheberrecht nicht unklar sei und dass das Kopieren urheberrechtlich geschützter Werke nicht als „Lernen“ charakterisiert werden sollte.
    • b. Der Ausschuss empfiehlt der Regierung, die Einführung von Ausnahmen für die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke im Training von AI-Modellen auszuschließen und sich auf die Stärkung von Lizenzen, Transparenz und Durchsetzung innerhalb des bestehenden Rahmens zu konzentrieren.
    • c. Insbesondere empfiehlt der Ausschuss, dass die Regierung innerhalb der nächsten 12 Monate eine endgültige Entscheidung zu ihrem Ansatz bezüglich Urheberrecht und AI trifft und diese veröffentlicht.
    • d. In der Zwischenzeit fordert der Ausschuss die Regierung auf, eine klare öffentliche Erklärung abzugeben, die besagt, dass kommerzielle AI-Entwickler im Vereinigten Königreich angemessene Lizenzen erwerben sollten.
  • 2. Schließen von Lücken im Schutz vor Stilimitationen und digitaler Identität.
    • Der Ausschuss identifizierte generative AI-Ausgaben „im Stil von“ einem Künstler als Bereich, in dem gesetzliche Änderungen erforderlich sein könnten, da es im Vereinigten Königreich kein spezifisches Persönlichkeitsrecht oder Schutz für digitale Likeness gibt.
  • 3. Transparenz als gesetzliche Verpflichtung.
    • Der Ausschuss stellte fest, dass granularer Transparenz über die einzelnen Werke, die zum Training von AI-Modellen verwendet werden, erforderlich ist, jedoch Entwickler Einwände aufgrund technischer Barrieren und kommerzieller Sensibilität erheben.
  • 4. Förderung der Entwicklung technischer Standards.
    • Der Ausschuss ist der Ansicht, dass effektive Mechanismen zur Rechtevorbehaltung ein wesentlicher Bestandteil jedes Lizenzierungsregimes sein werden und dass die bestehenden Opt-out-Mechanismen nicht für die aktuellen AI-Anwendungsfälle konzipiert sind.
  • 5. Schaffung von Bedingungen für einen fairen und inklusiven Lizenzmarkt im Vereinigten Königreich.
    • Der Ausschuss sieht eine bedeutende Gelegenheit für das Vereinigte Königreich, sich als globaler Führer für verantwortungsvolle AI-Entwicklung zu positionieren, und empfiehlt der Regierung, ein nachhaltiges Ökosystem zu ermöglichen, das für Rechteinhaber und Entwickler aller Größen funktioniert.

Schlussfolgerung

Eine der bedeutendsten Aspekte des Berichts des House of Lords ist die Feststellung, dass das derzeitige britische Urheberrecht nicht unklar ist und dass die Erstellung und Verarbeitung digitaler Kopien urheberrechtlich geschützter Werke für das Training von AI-Modellen als Reproduktion betrachtet werden muss.

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