Durchsetzung des KI-Gesetzes: Ein umfassender Überblick
Die Europäische Union hat am 1. August 2024 das Gesetz über künstliche Intelligenz (KI-Gesetz) in Kraft gesetzt. Dieses Gesetz führt einen risikobasierten Ansatz zur Regulierung von KI ein, der bestimmte Praktiken, die als inakzeptabel gelten, wie Sozialbewertung oder die Manipulation menschlichen Verhaltens, verbietet und spezifische Anforderungen an hochriskante KI-Systeme stellt, darunter solche, die im Gesundheitswesen, in der Beschäftigung oder im Strafrecht eingesetzt werden.
Eine der zentralen Herausforderungen ist die praktische Durchsetzung des KI-Gesetzes. Die Durchsetzung erfolgt durch eine Kombination aus zentralisierten und dezentralisierten Strukturen, wobei nationale Marktüberwachungsbehörden, die Europäische Kommission (über das KI-Büro) und der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDPS) eine Schlüsselrolle spielen.
Marktüberwachungsbehörden
Die Mitgliedstaaten spielen eine entscheidende Rolle bei der Durchsetzung des KI-Gesetzes. Jeder Mitgliedstaat muss mindestens eine benennende Behörde und mindestens eine Marktüberwachungsbehörde benennen, die zusammen die nationalen zuständigen Behörden bilden:
- Benennende Behörden: Diese Behörden intervenieren in der Phase vor der Implementierung von KI-Systemen und sind verantwortlich für die Festlegung und Anwendung des Rahmens für Konformitätsbewertungsstellen.
- Marktüberwachungsbehörden: Diese Behörden überwachen KI-Systeme nach der Implementierung und sind befugt, Sanktionen bei Nichteinhaltung zu verhängen.
Marktüberwachungsbehörden können auf eigene Initiative oder auf Beschwerde hin tätig werden. Jeder, der der Meinung ist, dass es eine Verletzung des KI-Gesetzes gegeben hat, kann Beschwerde einlegen.
Europäische Kommission und KI-Büro
Die Europäische Kommission hat ausschließliche Befugnisse zur Überwachung und Durchsetzung von Verpflichtungen für allgemeine KI-Modelle. Diese Aufgaben werden dem KI-Büro innerhalb der Kommission anvertraut. Das Büro kann von sich aus oder auf Anfrage von Marktüberwachungsbehörden tätig werden.
Das KI-Gesetz gibt der Kommission die Befugnis, Bußgelder gegen Anbieter allgemeiner KI-Modelle zu verhängen, die bis zu 3% ihres jährlichen weltweiten Umsatzes oder 15 Millionen Euro betragen können, je nachdem, welcher Betrag höher ist.
Europäischer Datenschutzbeauftragter (EDPS)
Das KI-Gesetz bezeichnet den EDPS als zuständige Marktüberwachungsbehörde für die Institutionen, Agenturen und Organe der Union. Diese Behörde hat die gleichen Ermittlungs- und Korrekturmaßnahmen wie nationale Marktüberwachungsbehörden, allerdings mit niedrigeren Bußgeldern.
Herausforderungen bei der Durchsetzung
Das Durchsetzungsframework des KI-Gesetzes ist komplex und wirft Fragen zur praktischen Umsetzung auf. Zu den wichtigsten Herausforderungen gehören:
- Mangel an einem One-Stop-Shop: Betreiber müssen mit mehreren Behörden in verschiedenen Mitgliedstaaten umgehen, was zu einem administrativen Aufwand führt.
- Mangel an Harmonisierung: Das KI-Gesetz legt keine Fristen für die Behörden fest, was zu Fragmentierung führen kann.
- Doppelte Rolle des KI-Büros: Das KI-Büro muss sowohl die Aufsicht führen als auch Sanktionen verhängen, was die Unparteilichkeit gefährden könnte.
- Unterschiedliche Expertise: Die Expertise der Marktüberwachungsbehörden variiert zwischen den Mitgliedstaaten, was zu unterschiedlichen Interpretationen des Gesetzes führen kann.
Die komplexe Struktur und die Vielzahl an Akteuren erfordern eine sorgfältige Koordination, um die Ziele des KI-Gesetzes effektiv zu erreichen. Eine klare Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Behörden wird entscheidend sein, um die Herausforderungen zu bewältigen und ein einheitliches Vorgehen in der gesamten Europäischen Union zu gewährleisten.