Digitale Rechte fordern zeitgerechte Umsetzung des KI-Gesetzes in der EU

Digitalrechte-Gruppen drängen die EU zur Umsetzung des AI-Gesetzes gemäß Zeitplan

Eine Gruppe von 31 Digitalrechtsorganisationen hat die Europäische Kommission aufgefordert, sicherzustellen, dass das AI-Gesetz termingerecht umgesetzt wird.

Der offene Brief, der am Dienstag veröffentlicht wurde, kommt, nachdem viele der 27 EU-Mitgliedstaaten die Frist verpasst haben, um das Regelwerk durch die Benennung einer nationalen Aufsichtsbehörde in Kraft zu setzen. Die Organisationen hoben insbesondere Ungarn hervor, das mit einem neuen Gesetz weiterging, das die Nutzung von Gesichtserkennung zur Überwachung von Pride-Veranstaltungen erlaubt, eine Anwendung, die laut Rechtsexperten durch das AI-Gesetz verboten ist.

Die mangelnde Reaktionsbereitschaft der Kommission hat die Zurückhaltung der nationalen Regierungen verstärkt, das AI-Regelwerk einzuführen, sagt die Gruppe, die European Digital Rights (EDRi), Algorithm Watch, AccessNow und das European Center for Non-Profit Law (ECNL) umfasst.

„Jede weitere Verzögerung gefährdet sowohl den Schutz der Rechte der Menschen gemäß dem AI-Gesetz als auch die Glaubwürdigkeit der EU als Befürworter einer rechtskonformen AI-Regulierung“, erklärt die Gruppe in einem offenen Brief an Henna Virkkunen, die Exekutiv-Vizepräsidentin der Kommission für Technologische Souveränität, Sicherheit und Demokratie.

Fristen und Bedenken

Die ablaufende Frist für die Benennung nationaler zuständiger Behörden könnte ein weiteres schlechtes Zeichen für den Zeitplan der Umsetzung des AI-Gesetzes sein. Sowohl private Sektorakteure als auch Gesetzgeber haben gefordert, die „Uhr anzuhalten“, d.h. die Umsetzung des Gesetzes zu pausieren, um die durch die komplexe Regulierung verursachte Unsicherheit zu adressieren.

Letzte Woche schloss sich der ehemalige italienische Ministerpräsident Mario Draghi dem Chor der EU-Gesetzgeber an, die eine Verschiebung forderten.

Die Botschaft der Kommission selbst war jedoch wenig klar. Im Juni erklärte Virkkunen, dass eine Verschiebung einiger Teile des AI-Gesetzes nicht ausgeschlossen sei. Am Montag jedoch sagte ein Kommissionsbeamter, dass eine „Uhr anhalten“-Politik nicht in Betracht gezogen werde.

„Es wird kein allgemeines Moratorium für das AI-Gesetz geben. Das steht nicht auf der Tagesordnung. Wir konzentrieren uns darauf, die Regeln in der Praxis funktionsfähig zu machen“, sagte Yvo Volman, Direktor für Daten bei der Kommission, vor dem Europäischen Parlament im Ausschuss für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Innere Angelegenheiten (LIBE).

Die Kommission zieht auch keine vollständige Überarbeitung des AI-Gesetzes im Rahmen der digitalen Omnibus-Konsultation in Betracht, die darauf abzielt, die Einhaltung von Daten-, AI- und Cybersicherheitsvorschriften zu vereinfachen, erklärt Volman. Das Paket zur Vereinfachung soll im Dezember veröffentlicht werden.

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