Was gibt es Neues und was kommt als Nächstes: KI in Technologie-Transaktionen navigieren
Während KI weiterhin Technologie-Transaktionen umgestaltet, sind Vertragsanwälte gezwungen, die langjährigen Risikoverteilungen zu überdenken, Standardklauseln zu überarbeiten und neue Vertragsmechanismen zu entwickeln, um neuartige Unsicherheiten zu adressieren. Während die Kernziele von Technologiegeschäften gleich bleiben—wirtschaftliche Ergebnisse zu fördern und das Geschäft zu schützen—führt KI zu besonderen Druckpunkten in den Bereichen geistiges Eigentum, Daten, regulatorische Risiken und Haftungsrahmen.
Eigentums- und Lizenzrechte klären
Im Bereich der KI erstrecken sich die Fragen, die einst auf Software und Inhalte fokussiert waren, nun auf Modelle und Ausgaben, einschließlich roher Modell-Ausgaben, nachbearbeiteter oder menschlich verfeinerter Ausgaben sowie Lieferungen, die Ausgaben integrieren. Prompt-Bibliotheken, Vorlagen und Bewertungswerkzeuge können ebenfalls erheblichen Wert darstellen. Vereinbarungen sollten die Eigentums- oder Lizenzrechte für jede Kategorie ansprechen, einschließlich der Behandlung von abgeleiteten Werken, Abtretungsmechanismen und Nutzungsrechten.
Rechte an Trainingsdaten bleiben entscheidend
Rechte an Trainingsdaten sind in KI-Verträgen zunehmend kritisch. Kunden, die Trainingsdaten bereitstellen, sollten erforderliche Einwilligungen, Nutzungseinschränkungen, Rechte zur Löschung und Rückgabe sowie Datenisolation berücksichtigen. Anbieter hingegen sollten Lizenzen für solche Daten in Betracht ziehen, um ihre Dienstleistungen zu verbessern, vorbehaltlich regulatorischer und vertraulicher Einschränkungen. Beide Parteien sollten Fragen zur rechtmäßigen Datenerfassung, -nutzung und -vermarktung sowie zu Einschränkungen bezüglich sensibler oder regulierter Daten ansprechen.
Regulatorische Compliance im Blick behalten
Bei der Verhandlung von Vereinbarungen zur Implementierung und Nutzung von KI-Tools sollte die regulatorische Compliance während der Due Diligence und in den Verhandlungen im Vordergrund stehen. Neben KI-spezifischen Vorschriften erfordern diese Transaktionen eine Überprüfung von Vorschriften zu Datenschutz, Import/Export und betrügerischen Praktiken. Die Zuweisung der Überwachungs- und Compliance-Verantwortung ist ein kritischer Punkt, und Compliance-Programme, Datenschutzverfahren sowie Datenverwaltungs- und Sicherheitspraktiken sind zentral für die Due Diligence und die Bewertung von Lösungen.
Haftungsfriktionen zwischen den Parteien mindern
Haftungsrahmen werden an KI-spezifische Risiken und Unsicherheiten angepasst. Das Konzept von Schadensobergrenzen bleibt im Allgemeinen erhalten, aber Ausnahmen sind stark umstritten. Es gibt Spannungen zwischen dem Wunsch des Kunden, den Anbieter für die Genauigkeit und Qualität der Ausgaben verantwortlich zu machen, und dem Bestreben des Anbieters, die Haftung mit der Einnahmengenerierung in Einklang zu bringen. Dies hat dazu geführt, dass die Parteien kreativ werden bei potenziellen Abhilfen, einschließlich Nachbesserungsverpflichtungen und Service-Level-Credits.
Von Anfang an die Kündigung im Blick behalten
Was bei der Kündigung passiert, ist oft ebenso wichtig wie die Regelung von Übergangsfragen. Bestimmungen können fortlaufenden Zugang zu dem Tool während des Rückbaus, Maßnahmen zur Extraktion des Tools, sofern zutreffend, sowie den Zugang zu Inhalten und Daten, deren Rückgabe und Löschung umfassen. Diese Bestimmungen helfen, den Übergang reibungslos zu gestalten und die Interessen beider Parteien beim Abschluss des Vertrags zu schützen.
Besondere vs. allgemeine KI-Haftungsausschlüsse
Da KI in nahezu jeden Technologievertrag integriert wird, sollten Anwälte der Versuchung widerstehen, sich auf generische KI-Haftungsausschlüsse zu verlassen. Stattdessen sollte das Risiko der KI in die Bestimmungen des gesamten Vertrags integriert werden, einschließlich geistigem Eigentum, Compliance, Datenverwaltung und -schutz sowie Haftungsbestimmungen—unter Berücksichtigung der tatsächlichen Nutzung der Technologie und der potenziellen Auswirkungen auf das Geschäft.