Der EU AI Act: Was Sie wissen müssen
Der EU AI Act stellt einen bedeutenden Schritt in der Regulierung von Künstlicher Intelligenz (KI) dar. Diese Verordnung zielt darauf ab, die Sicherheit und den Schutz der Grundrechte von natürlichen Personen zu gewährleisten, während gleichzeitig die Innovation in diesem sich schnell entwickelnden Bereich gefördert wird.
Welche Risikokategorien gibt es?
Der AI Act unterteilt Künstliche Intelligenz in drei Risikoklassen: „unzulässig“, „hoch“ und „niedrig/minimal“.
Der Markt für KI-Systeme, die ein unzulässiges Risiko darstellen, ist verboten. Dazu gehören Systeme, die darauf abzielen, menschliches Verhalten subliminal negativ zu beeinflussen, sowie solche, die die Schwächen von schutzbedürftigen Personen ausnutzen.
Darüber hinaus ist die Nutzung von KI-Systemen durch öffentliche Behörden zur Bewertung oder Klassifizierung der Vertrauenswürdigkeit natürlicher Personen (sogenanntes „Sozial-Scoring“) untersagt. KI-Systeme dürfen grundsätzlich nicht für die Echtzeitbiometrische Fernidentifikation natürlicher Personen in öffentlich zugänglichen Räumen zu Strafverfolgungszwecken verwendet werden.
KI-Systeme, die ein hohes Risiko für die Gesundheit und Sicherheit oder die Grundrechte natürlicher Personen darstellen, werden als „hoch-riskante KI-Systeme“ bezeichnet. Zu diesen Grundrechten gehören die Menschenwürde, der Respekt für das Privat- und Familienleben, der Schutz personenbezogener Daten sowie die Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit.
Es sei denn, KI-Systeme werden als unzulässig eingestuft und als hochriskante KI-Systeme klassifiziert, fallen sie in die Kategorie „niedrig/minimal riskant“. Diese Systeme unterliegen weniger strengen Anforderungen. Anbieter solcher Systeme sollten jedoch dennoch Verhaltenskodizes aufstellen und ermutigt werden, die Vorschriften für hochriskante KI-Systeme freiwillig anzuwenden. Darüber hinaus verlangt der EU AI Act, dass selbst niedrigriskante KI-Systeme sicher sind, wenn sie auf den Markt gebracht oder in Betrieb genommen werden.
Angesichts der breiten Definition von KI im AI Act wird erwartet, dass die meisten KI-Systeme konform sein müssen, sobald das Gesetz in Kraft tritt.
Wer ist betroffen?
Der AI Act hat eine umfassende rechtliche Reichweite und erhebliche Auswirkungen auf alle Beteiligten. Er wird sowohl Anbieter (Entwickler) als auch Nutzer (Anwender) von KI-Systemen betreffen. Arbeitgeber, die als Nutzer von KI gelten, unterliegen ebenfalls den im Gesetz festgelegten Verpflichtungen, wenn sie Systeme am Arbeitsplatz implementieren.
Zusätzlich werden nationale Testregime (bekannt als „Sandboxes“) eingerichtet, zusammen mit Verhaltenskodizes, um die ordnungsgemäße Einhaltung der Vorschriften für allgemeine KI-Systeme sicherzustellen.
Bestehende EU-Rechtsvorschriften sowie sektorale Gesetzgebung der Union in Bezug auf Produktsicherheit bleiben anwendbar. Die Einhaltung des AI Act befreit Organisationen nicht von ihren bereits bestehenden rechtlichen Verpflichtungen in diesen Bereichen.