Datenschutzbehörden warnen vor Risiken der AI-Gesetzesvereinfachung

Einführung

Die europäischen Datenschutzbehörden haben Bedenken hinsichtlich der vorgeschlagenen Änderungen des KI-Rahmenwerks der Europäischen Union geäußert. Sie warnen, dass Bemühungen zur Vereinfachung der Regeln nicht auf Kosten der grundlegenden Rechte gehen dürfen.

Analyse der Vorschläge

In einer gemeinsamen Stellungnahme zu dem von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen KI-„Omnibus“-Paket bewerteten die europäischen Datenschutzbehörden, wie die Entwurfänderungen die Datenschutzgarantien unter dem EU-KI-Gesetz und der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) beeinflussen könnten.

Der Omnibus-Vorschlag soll bestimmte Aspekte der digitalen Gesetzgebung der EU, einschließlich des KI-Gesetzes, vereinfachen und klären, mit dem Ziel, den administrativen Aufwand zu reduzieren und die Kohärenz der regulatorischen Rahmenbedingungen zu verbessern. Die Datenschutzbehörden warnen jedoch, dass eine Vereinfachung nicht auf Kosten der rechtlichen Sicherheit oder des Schutzes individueller Rechte erfolgen sollte.

Verbindung zwischen KI-Gesetz und Datenschutz

Die Stellungnahme betont, dass das KI-Gesetz und die Datenschutzregeln eng miteinander verknüpft sind, insbesondere wenn es um hochriskante KI-Systeme geht, die personenbezogene Daten verarbeiten. Die Behörden unterstreichen, dass alle Änderungen starke Schutzmaßnahmen für Transparenz, Verantwortlichkeit und Aufsicht bewahren müssen, insbesondere in Bereichen wie Strafverfolgung, Migration und öffentlicher Verwaltung.

Implikationen und Risiken

Die Datenschutzbehörden heben die Notwendigkeit einer klaren Abgrenzung der Verantwortlichkeiten zwischen den Aufsichtsbehörden und konsistenten Durchsetzungsmechanismen in den Mitgliedstaaten hervor. Sie fordern eine enge Koordination zwischen Datenschutzbehörden und KI-Regulierungsbehörden, um regulatorische Lücken oder Überschneidungen zu vermeiden.

Darüber hinaus wird die Bedeutung robuster Anforderungen an die Bewertungen der Auswirkungen auf die grundlegenden Rechte und Risikomanagementprozesse für hochriskante KI-Systeme hervorgehoben.

Schlussfolgerung

Während die Datenschutzbehörden die Zielsetzung der Kommission unterstützen, praktikable und innovationsfreundliche Regeln zu gewährleisten, drängen sie die EU-Gesetzgeber, sicherzustellen, dass Effizienzgewinne nicht die in dem KI-Gesetz und der DSGVO verankerten Schutzmaßnahmen verwässern. Die Stellungnahme signalisiert, dass die Datenschutzbehörden eine aktive Rolle bei der Gestaltung des endgültigen Rahmens für künstliche Intelligenz in der Europäischen Union spielen wollen.

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