Einführung
Ein Bundesstaat hat im Jahr 2024 ein umfassendes KI-Gesetz verabschiedet, das am 30. Juni 2026 in Kraft treten soll. Angesichts zunehmender Bedenken wurde ein Vorschlag zur Überarbeitung des Gesetzes entwickelt, der sowohl den Anwendungsumfang als auch das Inkrafttretungsdatum ändern könnte.
Kernanalyse des Vorschlags
Änderungen im Anwendungsbereich
Der Vorschlag konzentriert sich auf die Regulierung von automatisierten Entscheidungswerkzeugen (ADMT), die bei „konsequenten Entscheidungen“ eingesetzt werden, etwa in Bereichen wie Beschäftigung oder Zugang zu Dienstleistungen. Nur ADMT, die einen wesentlichen Einfluss auf das Ergebnis einer Entscheidung haben, bleiben abgedeckt; triviale oder rein administrative Anwendungen werden ausgenommen.
Verzögerung des Inkrafttretens
Der Vorschlag sieht vor, das ursprüngliche Inkrafttretungsdatum um sechs Monate zu verschieben, sodass das Gesetz voraussichtlich am 1. Januar 2027 wirksam wird, sofern die Änderungen angenommen werden.
Entfall bedeutender Pflichten
Unter dem Vorschlag würden mehrere zentrale Verpflichtungen entfallen, darunter die Erstellung von Risikomanagement‑Programmen, die Durchführung von Folgenabschätzungen, jährliche Überprüfungen und die Meldung von algorithmischer Diskriminierung.
Informations- und Offenlegungspflichten
Der Vorschlag führt weiterhin Anforderungen an die Transparenz ein: Vor dem Einsatz von ADMT muss ein Hinweis bereitgestellt werden, und bei nachteiligen Entscheidungen muss innerhalb von 30 Kalendertagen eine detaillierte Offenlegung erfolgen, die Beschreibung des Entscheidungsprozesses, die Möglichkeit zur Anforderung zusätzlicher Informationen und die Option einer menschlichen Überprüfung umfasst.
Durchsetzung
Die Durchsetzung bleibt bei der Staatsanwaltschaft, jedoch ohne privatrechtliche Klagebefugnis. Vor einer Klage muss eine schriftliche Benachrichtigung und eine Frist von 90 Tagen zur Behebung des Verstoßes erteilt werden; wird der Verstoß behoben, können keine zivilrechtlichen Sanktionen verhängt werden.
Implikationen und Risiken
Für Unternehmen bedeutet das aktuelle Gesetz weiterhin umfangreiche Compliance‑Anforderungen bis zum 30. Juni 2026. Sollte der Vorschlag angenommen werden, könnten die Anforderungen deutlich reduziert werden, was zu geringeren administrativen Aufwänden führt. Gleichzeitig bleibt das Risiko bestehen, dass der ursprüngliche Gesetzestext unverändert gilt, sodass Unternehmen weiterhin umfassende Risikomanagement‑ und Dokumentationspflichten erfüllen müssen.
Fazit
Der vorgestellte Vorschlag stellt einen bedeutenden Schritt zur Entlastung von Unternehmen dar, indem er den Regelungsumfang einschränkt und das Inkrafttretungsdatum verschiebt. Unternehmen sollten jedoch die Entwicklungen aufmerksam verfolgen und parallel weiterhin auf die Einhaltung des bestehenden KI-Gesetzes bis zum aktuellen Stichtag vorbereiten.