AI Act: Die Verpflichtungen zur Barrierefreiheit für KI-Systeme
Die Verordnung über Künstliche Intelligenz (AI Act) führt einen harmonisierten Rechtsrahmen für die Entwicklung, den Marktzugang und die Nutzung von KI-Systemen in der Europäischen Union ein. Zu diesen Anforderungen gehören auch Verpflichtungen zur Barrierefreiheit der Informationen und der Benutzeroberflächen, die mit den KI-Systemen verbunden sind.
Verpflichtungen zur Barrierefreiheit
Diese Verpflichtungen treten insbesondere in zwei Situationen auf:
- Wenn KI-Systeme Transparenzpflichten gegenüber den Nutzern haben;
- Wenn KI-Systeme als hochriskant eingestuft werden.
In diesen Fällen müssen die Informationen, die den Nutzern oder Betreibern bereitgestellt werden, barrierefrei sein, einschließlich für Personen mit Behinderungen. Die Verordnung definiert jedoch nicht die technischen Standards zur Gewährleistung dieser Barrierefreiheit, sondern verweist auf den bestehenden europäischen Rahmen für digitale Barrierefreiheit, der hauptsächlich aus den Richtlinien (EU) 2016/2102 und (EU) 2019/882 besteht.
Die europäischen Richtlinien zur Barrierefreiheit
Richtlinie (EU) 2016/2102
Diese Richtlinie zielt darauf ab, die Anforderungen an die Barrierefreiheit für digitale Dienste, die von öffentlichen Stellen bereitgestellt werden, zu harmonisieren. Sie gilt für Websites und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen und umfasst:
- Textliche und nicht-textliche Inhalte;
- Herunterladbare Dokumente;
- Online-Formulare und -Dienste;
- Multimedia-Inhalte.
Artikel 4 verpflichtet die Mitgliedstaaten sicherzustellen, dass Websites und mobile Anwendungen so gestaltet sind, dass sie wahrnehmbar, nutzbar, verständlich und robust sind.
Richtlinie (EU) 2019/882
Diese Richtlinie erweitert die Anforderungen an die Barrierefreiheit auf eine Reihe von digitalen Produkten und Dienstleistungen im privaten Sektor. Sie gilt für digitale Produkte, einschließlich:
- Endgeräte mit interaktiven Computerfähigkeiten;
- Selbstbedienungsterminals;
- Digitale Lesegeräte;
- Bestimmte Geräte zum Zugang zu elektronischen Kommunikationsdiensten;
- Geräte zum Zugang zu audiovisuellen Medien.
Sie gilt auch für verschiedene Dienstleistungen, unter anderem:
- Elektronische Kommunikationsdienste;
- Dienste, die Zugang zu audiovisuellen Medien bieten;
- Passagiertransportdienste;
- Bankdienste für Verbraucher;
- E-Bücher;
- E-Commerce-Dienste.
Technische Standards zur Barrierefreiheit
EN 301 549
Die europäische Norm EN 301 549 definiert die technischen Anforderungen zur Überprüfung der Barrierefreiheit von Informations- und Kommunikationstechnologien. Sie umfasst Websites, mobile Anwendungen, Software, elektronische Dokumente und bestimmte Benutzeroberflächen. Die Einhaltung dieser Norm ermöglicht in der Regel den Nachweis der Konformität mit den Barrierefreiheitsanforderungen der europäischen Richtlinien.
Web Content Accessibility Guidelines (WCAG)
Die WCAG sind internationale Richtlinien, die vom World Wide Web Consortium (W3C) entwickelt wurden, um digitale Inhalte zugänglich zu machen. Sie beruhen auf vier grundlegenden Prinzipien, die oft mit dem Akronym POUR bezeichnet werden:
- Wahrnehmbar: Informationen müssen so präsentiert werden, dass sie von den Nutzern wahrgenommen werden können;
- Bedienbar: Die Benutzeroberflächen müssen durch verschiedene Interaktionsmethoden bedienbar sein;
- Verständlich: Informationen und Benutzeroberflächen müssen leicht verständlich sein;
- Robust: Der Inhalt muss robust genug sein, um zuverlässig von verschiedenen Browsern und Hilfstechnologien interpretiert zu werden.
Die Barrierefreiheit im AI Act
Der AI Act integriert die Barrierefreiheit als eine übergreifende Anforderung für bestimmte KI-Systeme. Diese Verpflichtungen betreffen hauptsächlich:
- Hochriskante KI-Systeme;
- Einige Systeme, die Transparenzpflichten unterliegen.
Barrierefreiheit von hochriskanten KI-Systemen
Artikel 16 definiert die Verpflichtungen der Anbieter von hochriskanten KI-Systemen. Anbieter müssen sicherstellen, dass die Systeme den Barrierefreiheitsanforderungen der Richtlinien (EU) 2016/2102 und (EU) 2019/882 entsprechen.
Barrierefreiheit der Transparenzpflichten
Artikel 50 des AI Act legt auch Transparenzpflichten für bestimmte KI-Systeme fest. Informationen müssen klar und erkennbar bereitgestellt werden, um die Barrierefreiheit zu gewährleisten.
Schlussfolgerung
Mit dem AI Act wird die Barrierefreiheit zu einer Compliance-Anforderung für KI-Systeme. Organisationen, die KI-Systeme entwickeln oder bereitstellen, müssen diese Anforderungen in ihre regulatorischen Compliance-Prozesse integrieren und sicherstellen, dass die Barrierefreiheit nicht nur ein Designaspekt oder Nutzererfahrung ist, sondern ein zentrales Element der KI-Governance darstellt.