Committee rejects bill regulating AI chatbots over legal concerns
Ein Gesetzesentwurf zur Regulierung von konversationalen KI-Diensten, wie Chat GPT, wurde aus rechtlichen Bedenken im Ausschuss abgelehnt. Ziel war es hauptsächlich, Minderjährige zu schützen.
Inhalt des Gesetzesentwurfs
Der Senate Bill 168 reguliert die Nutzung von „konversationalen KI-Diensten“, die als öffentlich zugängliche KI definiert sind, die hauptsächlich dazu dient, menschliche Gespräche über Text-, Bild- und Audio-Kommunikation zu simulieren. Der Entwurf verlangt, dass solche Chatbots allen Nutzern und häufiger für Minderjährige mitteilen, dass sie keine Menschen sind. Zum Schutz von Minderjährigen gehört auch das Verbot, dass die KI visuelle oder akustische Aussagen mit sexuell explizitem Inhalt produziert. KI-Chatbots müssen auf suizidale Gedanken oder Selbstverletzungen reagieren, indem sie den Menschen in Krisen auf Ressourcen verweisen.
Argumente für und gegen den Gesetzesentwurf
Die Senatorin, die den Gesetzesentwurf vorgelegt hat, argumentierte, dass dieser extreme Fälle anspreche, in denen Minderjährige nach Interaktion mit KI-Systemen Suizid begangen haben. Sie betonte, dass konversationale KI-Systeme in der Regel darauf optimiert sind, Engagement zu erhöhen, und dazu neigen, mit Nutzern übereinzustimmen, ihre Emotionen zu spiegeln und Meinungsverschiedenheiten zu vermeiden. Für Minderjährige, deren Urteilsvermögen und Impulskontrolle sich noch entwickeln, birgt dies ernsthafte Bedenken.
Der einzige Gegner des Gesetzesentwurfs wies darauf hin, dass solche Regelungen auf Bundesebene gehören und verwies auf die Bundeshandelskommission sowie das Gesetz zum Schutz der Privatsphäre von Kindern im Internet. Er äußerte Bedenken hinsichtlich der rechtlichen Risiken und der Gefahr von Klagen.
Abstimmung und Ausblick
Der Gesetzesentwurf wurde nach einer Abstimmung von sechs zu null im Justizausschuss abgelehnt. Der Ausschuss drückte den Wunsch aus, in Zukunft weitere Arbeiten am Gesetzesentwurf zu sehen, um ihn möglicherweise zu unterstützen.