Aktualisierte AI-Modellvertragsklauseln der EU-Gemeinschaft der Praxis
Die „Marktlage“ für AI-Vertragsbedingungen entwickelt sich kontinuierlich weiter. Während es keinen standardisierten Ansatz gibt – da dieser stark von den Anwendungsfällen, technischen Merkmalen und kommerziellen Bedingungen abhängt – wurden verschiedene Versuche unternommen, Vertragsmodelle vorzuschlagen. Eines der neuesten Modelle stammt von der EU-Gemeinschaft der Praxis für öffentliche Beschaffung von AI, die am 5. März 2025 eine aktualisierte Version ihrer nicht bindenden EU AI Modellvertragsklauseln („MCC-AI“) veröffentlicht hat.
Die MCC-AI sind Vorlagen für vertragliche Klauseln, die von öffentlichen Organisationen genutzt werden sollen, die AI-Systeme von externen Anbietern beschaffen. Ein erster Entwurf wurde im September 2023 veröffentlicht. Diese neueste Version wurde aktualisiert, um mit dem EU AI-Gesetz in Einklang zu stehen, das am 1. August 2024 in Kraft trat, dessen Bestimmungen jedoch schrittweise angewendet werden.
Verfügbare Vorlagen
Es sind zwei Vorlagen verfügbar:
- Die MCC-AI-Hochrisiko-Vorlage ist für die Beschaffung von AI-Systemen vorgesehen, die gemäß dem AI-Gesetz als „hochriskant“ eingestuft werden. Sie basiert auf den Anforderungen und Pflichten für hochriskante AI-Systeme, die in Kapitel III des AI-Gesetzes festgelegt sind.
- Die MCC-AI-Leicht-Vorlage ist für die Beschaffung von AI-Systemen gedacht, die nicht als hochriskant eingestuft werden, aber dennoch Risiken für Gesundheit, Sicherheit oder grundlegende Rechte darstellen können. Sie kann auch für die Beschaffung anderer algorithmischer Systeme verwendet werden, die nicht unter die Definition von AI-Systemen gemäß dem AI-Gesetz fallen, aber ähnliche Risiken aufweisen können.
Wie die Hochrisiko-Vorlage basiert auch die MCC-AI-Leicht-Vorlage auf den Anforderungen in Kapitel III des AI-Gesetzes.
Empfehlungen zur Anwendung
Die Kommentierung zu den MCC-AI empfiehlt, die Bestimmungen aus der Vorlage entsprechend der spezifischen Situation auszuwählen und anzuwenden. Es wird davon ausgegangen, dass die Parteien den Anwendungsfall verstehen, unter dem ihre AI fällt. Obwohl die MCC-AI für die Nutzung durch öffentliche Organisationen entwickelt wurden, wird in der Kommentierung angemerkt, dass einige Klauseln auch als nützlicher Referenzrahmen für private Unternehmen dienen können, die Verträge mit externen Anbietern für AI-Systeme abschließen.
Berichterstattung über die Nutzung von MCC-AI
Die Gemeinschaft der Praxis für öffentliche Beschaffung von AI ermutigt öffentliche Stellen, die beabsichtigen, die MCC-AI zu verwenden, ihre Nutzung an die Public Sector Tech Watch zu melden. Über 900 Beispiele für die Nutzung von AI im öffentlichen Sektor wurden bereits in dieser Ressource dokumentiert.
Fazit
Die Strukturierung kommerzieller Verträge im Einklang mit dem EU AI-Gesetz ist ein sich ständig weiterentwickelndes Gebiet. Die MCC-AI bieten eine nützliche Grundlage für öffentliche und private Organisationen, die sich mit den Herausforderungen der AI-Beschaffung auseinandersetzen müssen.