AI Privileg und Verzicht: Was die Gerichte tatsächlich sagen (und was nicht)
Als ein Richter in einem bestimmten Fall entschied, dass Dokumente, die ein Angeklagter durch den Austausch mit einer KI-Plattform erstellt hatte, nicht durch das Anwaltsgeheimnis oder das Arbeitserzeugnis geschützt waren, sorgte dieses Urteil für erhebliches Aufsehen in der Rechtsgemeinschaft. Viele Juristen interpretierten dieses Urteil als weitreichende Aussage: Die Nutzung von KI-Tools führt zur Aufhebung des Privilegs. Diese Interpretation ist jedoch eine Übertreibung dessen, was tatsächlich entschieden wurde, und ein vergleichbarer Fall verdeutlicht, warum die Unterscheidung wichtig ist.
Die Heppner-Entscheidung: Einschränkungen
In diesem Fall urteilte das Gericht, dass die Dokumente, die ein Angeklagter durch eigene Interaktionen mit der KI-Plattform erstellt hatte, weder durch das Anwaltsgeheimnis noch durch das Arbeitserzeugnis geschützt waren. Das Urteil beruhte auf mehreren spezifischen Fakten: Der Angeklagte nutzte ein öffentliches KI-Tool, das ausdrücklich erklärt, keine Rechtsberatung zu bieten, und dessen Datenschutzrichtlinien die Datenweitergabe an Dritte erlauben. Außerdem tat er dies eigenständig, ohne Anweisung seines Rechtsanwalts, und die Dokumente waren bereits zuvor durch einen Durchsuchungsbefehl beschlagnahmt worden.
Das Gericht identifizierte drei unabhängige Mängel bezüglich des Privilegs: Die KI ist kein Anwalt, sodass keine Kommunikation mit einem Anwalt stattfand; die Bedingungen der Plattform untergruben jede vernünftige Erwartung an Vertraulichkeit; und der Zweck des Angeklagten war nicht, Rechtsberatung von der KI zu erhalten. Hinsichtlich des Arbeitserzeugnisses stellte das Gericht fest, dass die Dokumente nicht von einem Anwalt erstellt oder unter dessen Anleitung vorbereitet worden waren.
Wichtig ist, dass das Heppner-Urteil nicht besagt, dass die Nutzung von KI-Tools automatisch das Privileg aufhebt. Vielmehr stellt es fest, dass eine nicht-anwaltliche Person, die eine öffentliche KI-Plattform abfragt, die grundlegende Voraussetzung für das Anwaltsgeheimnis nicht erfüllt. Das Privileg erfordert eine vertrauliche Kommunikation mit einem Anwalt zu dem Zweck, rechtliche Beratung einzuholen.
Warner: Der zivilrechtliche Gegenpol
In einem anderen Fall entschied ein Bundesrichter in einem zivilrechtlichen Verfahren anders. Eine Partei, die ohne Anwalt auftrat, hatte ein KI-Tool verwendet, um rechtliche Schriftsätze vorzubereiten. Als die gegnerische Partei die Herausgabe dieser Materialien beantragte, wies das Gericht den Antrag zurück und entschied, dass die Materialien nicht als Arbeitserzeugnis unter den geltenden Regeln entdeckbar seien. Das Gericht hielt auch fest, dass die Nutzung von KI das Arbeitserzeugnis nicht aufhebt, da KI-Tools „Werkzeuge, keine Personen“ sind.
Ein wesentlicher Unterschied besteht in den Verfahrensregeln. Das zivilrechtliche Regelwerk schützt Materialien, die in Erwartung von Rechtsstreitigkeiten erstellt wurden, unabhängig davon, ob ein Anwalt sie erstellt hat. Die Nutzung von KI fiel klar unter diesen Schutz, und das Gericht sah keinen Grund, die KI-unterstützte Erstellung anders zu behandeln als andere Werkzeuge, die eine Partei zur Vorbereitung ihres Falls nutzt.
Die eigentliche Unterscheidung: Es ist nicht die KI, es ist die Nutzung
Die entscheidende Erkenntnis, die viele Kommentatoren übersehen, ist, dass die beiden Urteile nicht zu entgegengesetzten Ergebnissen kommen, weil das eine besagt, dass KI niemals privilegiert ist und das andere, dass es immer so ist. Sie kommen zu unterschiedlichen Ergebnissen aufgrund der spezifischen Umstände, unter denen die KI-Tools genutzt wurden und die Materialien angefordert wurden.
Wenn eine Partei in einem Zivilverfahren ihre Materialien mit Hilfe von KI erstellt, sollte die gleiche Logik auch für Anwälte gelten, die KI-Tools verwenden. Wenn ein Anwalt die Nutzung eines KI-Tools im Rahmen der rechtlichen Vertretung anordnet, hat er mehr Kontrolle über den Prozess als ein nicht-anwaltlicher Streithelfer. Solange die Materialien in Erwartung eines Rechtsstreits erstellt und nicht einem Gegner offengelegt werden, sollten sie denselben Schutz genießen.
Praktische Implikationen
Rechtsanwälte und Unternehmen, die KI in ihrer Praxis verwenden, sollten sich darauf konzentrieren:
- Unternehmen sollten KI-Tools mit expliziten Vertraulichkeitsvereinbarungen verwenden, anstelle öffentlicher Verbraucherwerkzeuge.
- Es sollten gesicherte Instanzen geschaffen werden, in denen KI-Interaktionen, die rechtliche Angelegenheiten betreffen, von allgemeinen Geschäftsvorgängen getrennt werden.
- Wenn KI Teil des Verfahrens ist, sollte das Gericht die Nutzung anordnen und klar dokumentieren, dass die Materialien in Erwartung eines Rechtsstreits erstellt wurden.
- Das Teilen von KI-Ergebnissen mit Anwälten nachträglich schafft kein Privileg. Der Schutz muss vor der Eingabe in die KI-Plattform sichergestellt werden.
- Vertrauliche Mandanteninformationen sollten nicht in öffentlichen KI-Plattformen eingegeben werden, wo die Kontrolle über die spätere Verwendung nicht möglich ist.
- Die Richtlinien zur Nutzung von KI sollten aktualisiert werden, um festzulegen, welche Plattformen genehmigt sind und welche Informationen eingegeben werden dürfen.
Die beiden Urteile verdeutlichen, dass KI-Eingaben und -Ergebnisse eindeutig elektronische Beweismittel sind und daher dem Erhalt, der zivilrechtlichen Entdeckung und der strafrechtlichen Durchsuchung unterliegen. Die Analyse des Privilegs hängt von den gleichen Faktoren ab wie zuvor: Vertrauliche Kommunikation mit einem Anwalt zu dem Zweck, rechtliche Beratung einzuholen, ob Materialien in Erwartung eines Rechtsstreits erstellt wurden und ob Vertraulichkeit gewahrt bleibt. Die KI selbst ist neutral, die Anwendung ist entscheidend für die Privilegierung.