ISO/IEC 23894 ist der internationale Leitfaden für das Management der Risiken, die spezifisch mit Künstlicher Intelligenz verbunden sind: veröffentlicht im Februar 2023 vom Unterkomitee ISO/IEC JTC 1/SC 42, aufgebaut auf ISO 31000 und in Europa als EN ISO/IEC 23894:2024 übernommen. Es ist das Dokument, nach dem die meisten Teams greifen, sobald Artikel 9 der KI-Verordnung (Risikomanagementsystem für Hochrisiko-KI-Systeme) auf dem Schreibtisch landet. Dieser Beitrag erklärt, was die Norm enthält, wo sie von Artikel 9 abweicht und wie sie als Methode hinter einer Nachweisakte dienen kann, ohne mit dem Gesetz verwechselt zu werden. Wer die Norm eins zu eins in eine „Verfahrensanweisung Artikel 9“ kopiert hat, wird einige Absätze dieses Textes unbequem finden.

Auf einen Blick
- Leitfaden, keine Anforderungen: ISO/IEC 23894 gibt Empfehlungen; nichts daran ist zertifizierbar, es gibt keine Konformitätsvermutung. Zertifizierbar ist ISO/IEC 42001, die in Abschnitt 6.1.2 eine KI-Risikobeurteilung verlangt.
- Aufbau wie ISO 31000: Grundsätze, Rahmenwerk, Prozess mit KI-spezifischen Ergänzungen, dazu drei informative Anhänge: elf KI-Ziele, sieben Familien von KI-Risikoquellen, eine Zuordnung zum Lebenszyklus.
- „Risiko“ meint nicht dasselbe: in der Norm die Auswirkung von Unsicherheit auf Ziele, in der KI-Verordnung Eintrittswahrscheinlichkeit mal Schwere eines Schadens.
- Artikel 9 ergänzt, was der Norm fehlt (vertretbares Restrisiko je Gefahr, Rangfolge der Maßnahmen, Tests gegen vorab festgelegte Metriken, Personen unter 18), und lässt weg, was die Norm hat (Konsultation der Interessengruppen).
- Die harmonisierte Norm für Artikel 9 ist prEN 18228, in öffentlicher Umfrage bis 11. November 2026; die Hochrisiko-Pflichten nach Anhang III gelten ab 2. Dezember 2027.
Was ist ISO/IEC 23894?
ISO/IEC 23894:2023 trägt den Titel „Information technology, Artificial intelligence, Guidance on risk management“. Erarbeitet wurde die Norm vom Unterkomitee ISO/IEC JTC 1/SC 42 und im Februar 2023 als erste Ausgabe veröffentlicht. Der Katalogeintrag bei ISO fasst den Anwendungsbereich so: Leitlinien für Organisationen, die KI-Produkte, KI-Systeme oder KI-Dienste entwickeln, herstellen, bereitstellen oder nutzen, zum Umgang mit KI-spezifischen Risiken und zur Integration des Risikomanagements in ihre KI-Tätigkeiten. Die Norm ist ausdrücklich zur Anwendung zusammen mit ISO 31000:2018 gedacht und übernimmt deren Gliederung. Die normativen Verweisungen sind ISO 31000:2018, ISO/IEC 22989:2022 (KI-Begriffe) und ISO Guide 73:2009 (Risikobegriffe). Wer ISO 31000 nicht kennt, liest ISO/IEC 23894 mit einer fehlenden Hälfte. Der Text ist kostenpflichtig; auf der Liste der frei verfügbaren ISO-Normen steht er nicht.
Leitfaden, kein Zertifikat
Der Text formuliert Empfehlungen („sollte“), keine Anforderungen („muss“). Es gibt kein Zertifikat gegen ISO/IEC 23894; was Schulungsanbieter als „Zertifikat“ verkaufen, ist ein persönlicher Kursnachweis, etwas anderes. Zertifizierbar ist ISO/IEC 42001:2023, die Norm für ein KI-Managementsystem: Dort sind ein Prozess zur KI-Risikobeurteilung (Abschnitt 6.1.2), zur KI-Risikobehandlung (6.1.3) und eine Folgenabschätzung für KI-Systeme (6.1.4) gefordert. Für diese Folgenabschätzung liefert ISO/IEC 42005:2025, veröffentlicht im Mai 2025, den Leitfaden. Wie beides zusammenspielt, zeigt der Beitrag zu ISO 42001 als KI-Managementsystem; die KI-Folgenabschätzung ist dort ein eigenes Thema. Ein Anbieter, der sich als „konform mit ISO/IEC 23894“ bezeichnet, behauptet etwas, das kein Schema überprüfen kann.
Was ISO/IEC 23894 enthält
Die Norm spiegelt die drei operativen Abschnitte von ISO 31000 und ergänzt unter jedem den KI-Kontext: 4 Grundsätze, 5 Rahmenwerk, 6 Prozess. <table header-row=“true“> <tr> <td>Abschnitt</td> <td>Was er abdeckt</td> <td>KI-spezifische Ergänzung</td> </tr> <tr> <td>4 Grundsätze</td> <td>Die acht Grundsätze von ISO 31000</td> <td>Neu gelesen für KI-Systeme, mit Verweis auf ISO 31000</td> </tr> <tr> <td>5 Rahmenwerk</td> <td>5.2 Führung und Verpflichtung, 5.3 Integration, 5.4 Gestaltung (5.4.1 Kontext, 5.4.3 Rollen und Rechenschaftspflichten, 5.4.5 Kommunikation und Konsultation), 5.5 Umsetzung, 5.6 Bewertung, 5.7 Verbesserung</td> <td>Verankerung in der Organisation: Verantwortung für die KI-Ziele, Rollen, Ressourcen</td> </tr> <tr> <td>6.2 Kommunikation und Konsultation</td> <td>Austausch mit internen und externen Interessengruppen im gesamten Prozess</td> <td>Der Schritt, den weder Artikel 9 noch das NIST AI RMF kennen</td> </tr> <tr> <td>6.3 Anwendungsbereich, Kontext und Kriterien</td> <td>6.3.2 Anwendungsbereich, 6.3.3 externer und interner Kontext, 6.3.4 Festlegung der Risikokriterien</td> <td>Die Risikokriterien legt die Organisation selbst fest; die Norm nennt keine Schwellenwerte</td> </tr> <tr> <td>6.4 Risikobeurteilung</td> <td>Identifikation (Werte, Risikoquellen, mögliche Ereignisse und Folgen, bestehende Maßnahmen, Konsequenzen), Analyse (Konsequenzen und Wahrscheinlichkeit), Bewertung</td> <td>Identifikation entlang der Risikoquellen aus Anhang B; Auswirkungen auf externe Interessengruppen ausführlicher als in ISO 31000</td> </tr> <tr> <td>6.5 Risikobehandlung</td> <td>6.5.2 Auswahl der Behandlungsoptionen, 6.5.3 Behandlungspläne</td> <td>Optionen wie in ISO 31000, einschließlich Beibehalten oder bewusstes Eingehen eines Risikos</td> </tr> <tr> <td>6.6 Überwachung und Überprüfung</td> <td>Laufende Kontrolle von Maßnahmen, Kontext und Kriterien</td> <td>Zuordnung zu den Phasen des KI-Lebenszyklus (Anhang C)</td> </tr> <tr> <td>6.7 Aufzeichnung und Berichterstattung</td> <td>Dokumentation der Ergebnisse und Entscheidungen</td> <td>Rohstoff für die Nachweisakte; deren Pflichtinhalt sagt erst Anhang IV der KI-Verordnung</td> </tr> </table> Drei informative Anhänge machen den Gebrauchswert der Norm aus. Anhang A listet, nach unserer Lesart des Inhaltsverzeichnisses, elf KI-bezogene Ziele: Rechenschaftspflicht, KI-Fachwissen, Verfügbarkeit und Qualität von Trainings- und Testdaten, Umweltauswirkungen, Fairness, Wartbarkeit, Datenschutz, Resilienz des Systems gegenüber Störungen, Sicherheit im Sinne von Safety, Informationssicherheit sowie Transparenz und Erklärbarkeit. Anhang B gruppiert sieben Familien von KI-Risikoquellen: Komplexität der Einsatzumgebung, fehlende Transparenz und Erklärbarkeit, Automatisierungsgrad, maschinelles Lernen, Systemhardware, Systemlebenszyklus und Technologiereife. Anhang C zeigt beispielhaft die Zuordnung des Prozesses zum Lebenszyklus eines KI-Systems. Dieselben Ziele und Risikoquellen tauchen in Anhang C von ISO/IEC 42001 wieder auf, weshalb beide Normen üblicherweise zusammen gelesen werden; im Überblick zum KI-Risikomanagement bilden sie das Raster des Risikoregisters.
ISO/IEC 23894 und Artikel 9 der KI-Verordnung: gleiche Wörter, andere Regeln
Artikel 9 der KI-Verordnung wurde als Produktsicherheitsrecht geschrieben, in der Tradition von ISO/IEC Guide 51, nicht als unternehmensweites Risikomanagement; Jonas Schuett hat das 2022 in seiner Analyse des Artikels 9 nachgezeichnet. ISO/IEC 23894 dagegen steht in der Tradition von ISO 31000. Beide Texte benutzen dieselben Wörter, Risiko, Behandlung, Restrisiko, Überwachung, und meinen damit verschiedene Dinge. <table header-row=“true“> <tr> <td>Punkt</td> <td>In ISO/IEC 23894</td> <td>In Artikel 9</td> <td>Folge</td> </tr> <tr> <td>Definition von Risiko</td> <td>Auswirkung von Unsicherheit auf Ziele, positiv oder negativ (aus ISO 31000 und ISO/IEC 22989)</td> <td>Kombination aus Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere eines Schadens (Art. 3 Nr. 2)</td> <td>Ein Register nach der Norm enthält Chancen, eines nach der Verordnung nur Schäden</td> </tr> <tr> <td>Wer geschützt wird</td> <td>Die Ziele der Organisation, unter Berücksichtigung externer Interessengruppen</td> <td>Gesundheit, Sicherheit und Grundrechte von Personen</td> <td>Reputations- oder Projektrisiken zählen für Artikel 9 nicht</td> </tr> <tr> <td>Behandlungsoptionen</td> <td>Vermeiden, Eingehen oder Erhöhen eines Risikos zugunsten einer Chance, Risikoquelle beseitigen, Wahrscheinlichkeit oder Konsequenzen ändern, Teilen, Beibehalten</td> <td>Rangfolge: Beseitigung oder Verringerung durch Konzeption und Entwicklung, dann Minderungs- und Kontrollmaßnahmen, dann Information der Betreiber (Artikel 13) und Schulung (Art. 9 Abs. 5)</td> <td>„Beibehalten“ ist keine Option; die Reihenfolge ist vorgegeben</td> </tr> <tr> <td>Vertretbarkeit</td> <td>Risikokriterien legt die Organisation fest (Abschnitt 6.3.4)</td> <td>Das Restrisiko jeder Gefahr und das Gesamtrestrisiko müssen als vertretbar beurteilt werden (Art. 9 Abs. 5)</td> <td>Ein Urteil je Gefahr ist Pflicht, eine Gesamtbewertung reicht nicht</td> </tr> <tr> <td>Tests</td> <td>Kein Schritt des Prozesses</td> <td>Pflicht, gegen vorab festgelegte Metriken und Wahrscheinlichkeitsschwellen, spätestens vor dem Inverkehrbringen (Art. 9 Abs. 6 bis 8)</td> <td>Die Norm liefert keinen Nachweis, dass die Maßnahme wirkt</td> </tr> <tr> <td>Konsultation</td> <td>Abschnitt 6.2 Kommunikation und Konsultation sowie 5.4.5</td> <td>Kein solcher Schritt in Artikel 9; die OECD hat die Lücke 2023 benannt</td> <td>Die Norm verlangt hier mehr, als das Gesetz prüft</td> </tr> </table> Die teure Verwechslung: Ein Risikoregister im Vokabular der Norm enthält Chancen, Organisationsrisiken und „beibehaltene“ Risiken, die ein Prüfer nach der KI-Verordnung nicht sehen will, und ihm fehlt das Urteil über das Restrisiko je Gefahr, das derselbe Prüfer unbedingt sehen will. Die Konformitätsbewertung fragt nach Artikel 9, nicht nach Abschnitt 6.5. Dazu kommen die Grenzen des Artikels 9, für die die Norm kein Gegenstück hat. Absatz 3 beschränkt den Gegenstand auf Risiken, die sich durch Konzeption, Entwicklung oder angemessene technische Informationen vernünftigerweise mindern oder beseitigen lassen. Absatz 9 verlangt zu prüfen, ob das System Personen unter 18 Jahren und gegebenenfalls andere schutzbedürftige Gruppen nachteilig beeinflussen kann. Absatz 10 erlaubt Anbietern, die nach anderem Unionsrecht bereits ein internes Risikomanagement führen, die Verfahren zu integrieren oder zu kombinieren. Keine dieser drei Regeln steht in ISO/IEC 23894; deshalb kann die Norm nicht sagen, wann man fertig ist. Welche Systeme unter Artikel 9 fallen, klärt der Beitrag zu Hochrisiko-KI-Systemen.
Wo ISO/IEC 23894 im Normenstapel steht
ISO 31000:2018 ist die Basis, ISO/IEC 22989 liefert das Vokabular, ISO/IEC 42001 ist das zertifizierbare Managementsystem, das die Risikobeurteilung in Abschnitt 6.1.2 konsumiert und Ziele und Risikoquellen in seinem Anhang C wiederholt, und ISO/IEC 42005:2025 deckt die Folgenabschätzung ab. Wie dieser Stapel im Projekt eingesetzt wird, zeigt der Konformitäts-Baukasten zu ISO 42001 und KI-Verordnung; der Vergleich der KI-Governance-Frameworks ordnet ihn neben NIST ein. Das NIST AI RMF 1.0 ist per Crosswalk mit ISO/IEC 23894 verknüpft. Die erste Fassung vom Januar 2023 (gegen den Schlussentwurf) gilt als überholt; die überarbeitete Fassung vom 14. August 2025 stammt von INCITS und liegt auf dem AI Resource Center von NIST. GOVERN entspricht darin im Wesentlichen den Abschnitten 5.2 bis 5.4 und 5.6, MAP 5.4.1, 6.3 und 6.4, MEASURE 6.4.4 und 6.6, MANAGE 5.5 bis 5.7 und 6.5. Anmerkung 3 des überarbeiteten Crosswalks hält fest, dass Abschnitt 6.2, Kommunikation und Konsultation, im NIST-Rahmenwerk kein Gegenstück hat. Die OECD hat im November 2023 in Common guideposts to promote interoperability in AI risk management festgestellt, dass die führenden Rahmenwerke vier Schritte auf oberster Ebene teilen (DEFINE, ASSESS, TREAT, GOVERN), dass ISO/IEC 23894 ISO 31000 um KI-spezifische Hinweise ergänzt, aber innerhalb desselben übergeordneten Rahmens arbeitet, und dass ihre Behandlung der Auswirkungen auf externe Interessengruppen breiter angelegt ist als die von ISO 31000. Wie Aufsichtsbehörden diese Normenfamilie lesen, zeigt der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB). Seine Leitlinien zum Risikomanagement von KI-Systemen vom 11. November 2025, geschrieben für die EU-Organe als Verantwortliche im Datenschutz, verwenden das Vokabular von ISO 31000 (Risikoquelle, Ereignis, Konsequenz, Maßnahme), ordnen 13 Risiken den Lebenszyklusphasen zu und verzichten ausdrücklich darauf, Wahrscheinlichkeit und Schwere zu gewichten. Das geschieht in der Datenschutzrolle, nicht in der Marktüberwachung der KI-Verordnung; es zeigt aber, dass die ISO-31000-Familie bei Regulierern als Prozesssprache gilt, nicht als Maßstab für die Vertretbarkeit. In Europa ist der Text als EN ISO/IEC 23894:2024 übernommen und seit März 2024 in den nationalen Normensammlungen gültig, etwa in der estnischen Normensammlung; die deutsche Ausgabe heißt DIN EN ISO/IEC 23894:2023-11, die französische NF EN ISO/IEC 23894. Die Norm ist damit in jedem EU-Mitgliedstaat eine nationale Norm, aber keine harmonisierte Norm: Nur eine im Amtsblatt der EU zitierte harmonisierte Norm löst nach Artikel 40 die Konformitätsvermutung aus, und ein solches Zitat gibt es für die europäische Fassung nicht. Für Deutschland heißt das: DIN ist das deutsche Mitglied von CEN und vertreibt die deutsche Ausgabe; der deutschsprachige Entwurf von prEN 18228:2026 liegt bei DIN bis zum 11. November 2026 zur Stellungnahme aus. Als Marktüberwachungsbehörde für die KI-Verordnung ist die Bundesnetzagentur vorgesehen, und eine Marktüberwachung fragt nach Artikel 9, nicht nach Abschnitt 6.5.
prEN 18228: die harmonisierte Norm, die für Artikel 9 tatsächlich zählen wird
CEN-CENELEC JTC 21 erarbeitet in Arbeitsgruppe 2 den Entwurf prEN 18228 „AI Risk Management“ (bei DIN: „Risikomanagement für Künstliche Intelligenz“) im Rahmen des Normungsauftrags der Kommission. CEN-CENELEC erklärt im Newsletter vom 27. Mai 2026, dass der Entwurf Artikel 9 unterstützen soll. Sein Anwendungsbereich laut StandICT-Eintrag: Terminologie, Grundsätze und ein Prozess für Risiken für Gesundheit, Sicherheit und Grundrechte über den gesamten Lebenszyklus. Der Entwurf verlangt von Anbietern objektive Kriterien für die Vertretbarkeit von Risiken, setzt aber keine vertretbaren Niveaus fest, und er gilt ausdrücklich nicht für Risiken der Organisation selbst: das genaue Gegenteil des Ausgangspunkts von ISO 31000. Zum Zeitplan: Die erste öffentliche Umfrage lief bis Ende Juli 2026 (NEN-Konsultation: 18. Mai bis 30. Juni 2026). Am 11. September 2026 erschien die überarbeitete Fassung prEN 18228:2026 als Norm-Entwurf DIN EN 18228, Ausgabe 2026-10, mit einer zweiten öffentlichen Umfrage bis zum 11. November 2026. Ein Entwurf gibt keine Konformitätsvermutung, und laut öffentlichen Trackern war bis Juli 2026 keine harmonisierte Norm zur KI-Verordnung im Amtsblatt zitiert. Die Schwesternorm prEN 18286 zum Qualitätsmanagementsystem nach Artikel 17 (das nach Absatz 1 das Risikomanagementsystem einschließt) steht nach einer ersten, gescheiterten Abstimmung in der formellen Abstimmung. Die Fristen hat der Digital Omnibus zur KI, Verordnung (EU) 2026/1744, in Kraft seit 27. Juli 2026, neu gesetzt: Die Pflichten für Hochrisiko-KI-Systeme nach Anhang III gelten ab 2. Dezember 2027, die für produktintegrierte Systeme nach Anhang I ab 2. August 2028, als feste Daten. Den Wortlaut des Artikels 9 hat der Omnibus nicht angetastet; der konsolidierte Text beim AI Act Service Desk trägt dort keinen Omnibus-Vermerk. Praktische Konsequenz in drei Punkten:
- Die Methode jetzt auf ISO/IEC 23894 aufbauen, denn prEN 18228 übernimmt dieselbe Prozessform; wer den Prozess beherrscht, zieht später nur Kriterien und Begriffe nach.
- Die Vertretbarkeitskriterien und das Restrisikourteil so formulieren, wie Artikel 9 Absatz 5 und prEN 18228 es tun, nicht wie Abschnitt 6.3.4: Schaden für Personen, je Gefahr, mit Begründung.
- Die Verfahrensanweisung datieren und eine Revision einplanen für den Zeitpunkt, an dem prEN 18228 veröffentlicht und im Amtsblatt zitiert wird.
ISO/IEC 23894 als Methode hinter einer Artikel-9-Akte: fünf Schritte
- Die Norm als Methode, Artikel 9 als Abnahmekriterium festlegen. Das gehört in die KI-Richtlinie: Der Prozess folgt ISO/IEC 23894, die Vertretbarkeit richtet sich nach Artikel 9. Und es gibt ein Risikoregister je KI-System, nicht eines je Organisation; im KI-Register laufen beide zusammen.
- Zwei Spalten für jedes Risiko führen. Links die „Auswirkung auf Ziele“ nach der Norm, rechts der „Schaden für Personen“ nach der Verordnung, mit Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere. Nur die rechte Spalte entscheidet über die Vertretbarkeit; die linke dient der Steuerung und bleibt im Audit außen vor.
- Anhang B als Checkliste für die Identifikation nutzen und ergänzen, was dort fehlt: vernünftigerweise vorhersehbare Fehlanwendung, Auswirkungen auf Personen unter 18 Jahren und schutzbedürftige Gruppen sowie die Risiken, die die übrigen Anforderungen der Artikel 9 bis 15 offenlassen, von der Datenqualität bis zur menschlichen Aufsicht.
- Je Gefahr die gewählte Maßnahme in der Reihenfolge des Artikels 9 Absatz 5 festhalten (Konzeption, dann Kontrolle, dann Information) samt Restrisikourteil; danach den Test, der die Wirkung belegt, mit Metrik und Schwellenwert, die vor dem Test feststanden. Wer die Schwelle nach dem Ergebnis setzt, hat keinen Test, sondern eine Nacherzählung.
- Abschnitt 6.6 mit der Beobachtung nach dem Inverkehrbringen (Artikel 72) verknüpfen und Abschnitt 6.7 mit der technischen Dokumentation nach Anhang IV, einschließlich Vorfallmeldung und Modelldrift. Dazu ein Konsultationsprotokoll nach Abschnitt 6.2 mit betroffenen Personen: Artikel 9 verlangt es nicht, Prüfer fragen aber zunehmend danach; für die Rechenschaftspflicht ist es ein starkes Dokument.
Eine KI-Governance-Plattform wie AI Sigil hält das Register, die beiden Risikospalten, die Maßnahmen und die Nachweise an einem Ort, sodass die Systemdokumentation aus dem laufenden Prozess entsteht, statt vor dem Audit nachgebaut zu werden.
Häufige Fragen
Was ist ISO/IEC 23894, einfach erklärt? ISO/IEC 23894 ist ein internationaler Leitfaden, der beschreibt, wie eine Organisation die Risiken ihrer KI-Systeme erkennt, bewertet, behandelt und überwacht. Er nimmt den Risikomanagementprozess aus ISO 31000 und ergänzt ihn um KI-Kontext: welche Ziele KI-Systeme gefährden (Anhang A), woher KI-Risiken stammen (Anhang B) und wie der Prozess auf den Lebenszyklus eines Systems gelegt wird (Anhang C). Die Norm wurde im Februar 2023 veröffentlicht, in Europa als EN ISO/IEC 23894:2024 übernommen und ist in Deutschland über DIN erhältlich. Ist ISO/IEC 23894 zertifizierbar? Nein. Die Norm enthält Empfehlungen, keine Anforderungen, und es gibt kein Zertifizierungsschema und kein Zertifikat für Organisationen. Was auf dem Markt als „Zertifikat“ zu dieser Norm angeboten wird, ist ein persönlicher Schulungsnachweis. Zertifizierbar ist ISO/IEC 42001, die Norm für ein KI-Managementsystem; sie verlangt in Abschnitt 6.1.2 einen Prozess zur KI-Risikobeurteilung, den man mit der Methode aus ISO/IEC 23894 ausfüllen kann. Wer sein KI-Risikomanagement extern bestätigen lassen will, geht also über ISO/IEC 42001 und nutzt den Leitfaden als Methodenbaustein darin. Macht ISO/IEC 23894 konform mit Artikel 9 der KI-Verordnung? Nein, aus drei Gründen. Erstens ist die Norm keine harmonisierte Norm; nur eine im Amtsblatt der EU zitierte harmonisierte Norm löst nach Artikel 40 eine Konformitätsvermutung aus, und dafür ist prEN 18228 vorgesehen. Zweitens definiert die Norm Risiko als Auswirkung von Unsicherheit auf Ziele, Artikel 3 Nummer 2 der Verordnung dagegen als Wahrscheinlichkeit mal Schwere eines Schadens für Personen. Drittens fehlen der Norm die Pflichten, die Artikel 9 ausmachen: Restrisikourteil je Gefahr, Rangfolge der Maßnahmen, Tests gegen vorab festgelegte Metriken, Prüfung der Auswirkungen auf Personen unter 18 Jahren. Die Norm ist eine Methode; Konformität entsteht erst durch den Inhalt. Was ist der Unterschied zwischen ISO/IEC 23894 und ISO/IEC 42001? ISO/IEC 42001 ist eine Anforderungsnorm für ein Managementsystem, die festlegt, was eine Organisation einrichten muss (Politik, Rollen, Risikobeurteilung, Risikobehandlung, Folgenabschätzung), und die zertifizierbar ist. ISO/IEC 23894 ist ein Leitfaden für einen einzelnen Baustein dieses Systems, den Risikomanagementprozess, und erklärt, wie man ihn für KI ausgestaltet. Beide teilen dieselbe Liste von KI-Zielen und KI-Risikoquellen, einmal in den Anhängen A und B des Leitfadens, einmal in Anhang C von ISO/IEC 42001. Kurz gesagt: Die eine Norm sagt, dass ein Risikomanagement vorhanden sein muss, die andere, wie es aussehen kann. Was ist prEN 18228 und ab wann gilt sie? prEN 18228 „AI Risk Management“ ist der Entwurf der europäischen harmonisierten Norm zum Risikomanagement nach Artikel 9. Anders als ISO/IEC 23894 betrachtet sie nur Risiken für Gesundheit, Sicherheit und Grundrechte, ausdrücklich nicht die Risiken der Organisation selbst. Die zweite öffentliche Umfrage zur Fassung prEN 18228:2026 läuft bis zum 11. November 2026; danach folgen formelle Abstimmung, Veröffentlichung und erst dann das Zitat im Amtsblatt, das die Konformitätsvermutung auslöst. Als Entwurf gilt sie noch nicht. Die Hochrisiko-Pflichten nach Anhang III gelten ab 2. Dezember 2027, mit oder ohne harmonisierte Norm. Wie verhält sich ISO/IEC 23894 zum NIST AI RMF? Beide beschreiben einen KI-Risikomanagementprozess in verschiedenen Formen: Das NIST AI RMF 1.0 ordnet seine Aktivitäten in die vier Funktionen GOVERN, MAP, MEASURE und MANAGE, die Norm in Rahmenwerk und Prozess nach ISO 31000. Ein von INCITS gepflegter Crosswalk, den NIST seit dem 14. August 2025 in überarbeiteter Fassung bereitstellt, ordnet die Abschnitte der Norm den NIST-Funktionen zu und hält in Anmerkung 3 fest, dass Abschnitt 6.2 (Kommunikation und Konsultation) dort kein Gegenstück hat. Die OECD zählt beide zu den Rahmenwerken mit denselben vier Schritten: definieren, beurteilen, behandeln, steuern.
Fazit
ISO/IEC 23894 ist eine gute Methode und ein schlechtes Gesetz. Als Methode liefert die Norm einen vollständigen, in ISO 31000 verankerten Prozess, drei brauchbare Anhänge und einen Konsultationsschritt, den die KI-Verordnung selbst nicht kennt. Als Ersatz für Artikel 9 versagt sie, weil sie Risiko anders definiert, andere Dinge schützt und das Restrisikourteil je Gefahr, die Rangfolge der Maßnahmen und die Tests nicht kennt. Die Konsequenz für die Praxis: die Norm für den Prozess übernehmen, die Kriterien in den Worten der Verordnung schreiben, die beiden Risikovokabulare sauber getrennt halten, die Verfahrensanweisung datieren und prEN 18228 beobachten, deren zweite Umfrage am 11. November 2026 schließt. Wer heute so aufsetzt, muss am 2. Dezember 2027 nichts umbauen, sondern nur Begriffe nachziehen.