Erste Anforderungen des AI-Gesetzes treten in Kraft
Die ersten Anforderungen des EU-AI-Gesetzes traten am 2. Februar in Kraft und verbieten die Nutzung von KI-Systemen, die verbotene KI-Praktiken umfassen. Anbieter und Nutzer von KI-Systemen müssen sicherstellen, dass sie über ausreichende KI-Kompetenz verfügen, um diese Systeme zu betreiben.