EU KI-Gesetz: Keine Panik für Medizintechnik 2025
Für Unternehmen im Gesundheitswesen, die im Bereich Software als Medizinprodukt (SaMD) oder digitale Geräte tätig sind, ist die Einhaltung des europäischen AI-Gesetzes (EU AI Act) kein Grund zur Panik. Stephen Gilbert, Professor für medizinische Geräte-Regulierungswissenschaft an der Technischen Universität Dresden, betonte, dass die Anforderungen an die Einhaltung ähnlich wie die der EU Medizinprodukteverordnung (MDR) sein werden.